Urlaubsanspruch bei Krankheit

Hat der Arbeitnehmer Recht auf gesetzlichen Urlaub während des Krankenstands, steht ihm also auch dann die anteilige jährliche Erholungszeit zu?

Ja, denn laut ITM (Inspection du travail et mines) sind im Sinne des Rechts auf gesetzlichen Urlaub Abwesenheiten aufgrund von Krankheit den tatsächlich geleisteten Arbeitstagen gleichzusetzen.

Daher wird auch während des Krankenstands das Recht auf den gesetzlichen Jahresurlaub erworben.
Es ist also unerheblich, wielange ein Arbeitnehmer krankgeschrieben ist.

 

Krank im Urlaub

Wird der Urlaub während der Krankheit des Arbeitnehmers unterbrochen, sodass Tage “in krankschreibung” nicht als Urlaubstage gelten?

Ja, wird ein Arbeitnehmer während seines Urlaubes krank, so sind die betreffenden Tage nicht mehr als Erholungszeit, also Urlaub, zu werten.

Wenn der Arbeitnehmer während seines gesetzlichen Jahresurlaubs krank wird, werden die Krankheitstage, die als solche durch ein ärztliches Attest anerkannt werden, also nicht als Urlaubstage gezählt.
Sie werden dem entsprechend Urlaubskonto wieder gutgeschrieben, der Resturlaub muss von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam neu vereinbart werden.

Verbringt der Arbeitnehmer seinen Urlaub in Luxemburg, muss er seinen Arbeitgeber binnen 3 Tagen durch ein ärztliches Attest informieren.
Verbringt der Arbeitnehmer seinen Urlaub im Ausland, was besonders bei Grenzgängern der Fall sein dürfte, muss er alle erforderlichen Maßnahmen treffen, damit das Attest so schnell wie möglich den Arbeitgeber erreicht.