Die Europäische Kommission und EU-Verbraucherbehörden haben Airbnb aufgefordert, ihre Preisangaben und Geschäftsbedingungen an die EU-Verbrauchervorschriften anzupassen.
„Mehr und mehr Verbraucher buchen ihre Ferienunterkünfte im Internet, und dieser Sektor hat den Urlaubern viele neue Möglichkeiten eröffnet.
Aber Popularität ist kein Grund, EU-Verbrauchervorschriften zu missachten“, so EU-Verbraucherkommissarin Vera Jourová.

Bei der Preisauszeichnung geht es vor allem darum, dass das Unternehmen den Gesamtpreis inklusive aller Nebenkosten angeben muss – dazu gehören auch Dienstleistungen wie eine Endreinigung.
„Die Verbraucher müssen problemlos erkennen können, welchen Preis sie für welche Dienstleitungen zu zahlen haben.
Außerdem bedarf es fairer Regeln beispielsweise, wenn der Eigentümer einer Wohnung den Beherbergungsvertrag kündigt.
Ich erwarte von Airbnb, dass es rasch die richtigen Lösungen vorlegt.“ Das Unternehmen hat bis Ende August Zeit, um entsprechende Lösungsvorschläge zu unterbreiten.

Das US-Portal Airbnb ist nicht das erste Unternehmen, das die EU-Kommission aus diesem Grund maßregelt
In der Vergangenheit waren vor allem Reise- und Ferienwohnungsportale ins Visier der Verbraucherschützer geraten.
Das Unternehmen Airbnb hat angekündigt, in jeder Hinsicht kooperativ mit den Behörden zusammen zu arbeiten und die gerügten Punkte bis Ende August abzustellen.

Hintergrund

Die EU-Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz bringt die nationalen Verbraucherschutzbehörden in einem gesamteuropäischen Durchsetzungsnetz zusammen. Auf dieser Rechtsgrundlage kann eine nationale Behörde in einem EU-Land um Unterstützung ihres Pendants in einem anderen EU-Land ersuchen, um einen grenzüberschreitenden Verstoß gegen das EU-Verbraucherrecht zu unterbinden.