Alles beginnt mit einer EU-Steuerrichtlinie, der sogenannten “DAC7”, die im März 2021 vom Rat der Europäischen Union verabschiedet wurde. Ihr Ziel: Die Meldepflichten für digitale Plattformen in allen EU-Ländern zu harmonisieren. Dazu gehören zum Beispiel Airbnb, Ebay oder Vinted.

Die Richtlinie schafft Klarheit für alle EU-Mitgliedstaaten, die aufgefordert sind, sich so schnell wie möglich daran zu halten.

Begrenzte Verkäufe und Einkommen

Die belgische Leitung der Website für Second-Hand-Waren (hauptsächlich Kleidung) hat die Nachricht offiziell bekannt gegeben, dass ab Januar 2024 einige der 2,5 Millionen Nutzer der Vinted-App im Flachland ihre Identität mit dem belgischen Finanzamt teilen werden. Um die Plattform weiterhin nutzen zu können, müssen sie ein DAC7-Formular ausfüllen, das sie in Kürze erhalten werden.

Diejenigen, die sich weigern, dieses Formular auszufüllen, sollten sich in Acht nehmen: Vinted warnt davor, dass ihre Anzeigen unkenntlich gemacht werden. Außerdem wird es ihnen nicht mehr möglich sein, Geld aus ihrer Brieftasche abzuheben, was sie mechanisch daran hindert, die Einnahmen aus ihren Verkäufen auszugeben.

In der Praxis werden in Belgien nicht alle Nutzer von dieser neuen Gesetzgebung betroffen sein. Auf der litauischen Website heißt es, dass “nur diejenigen, die im Laufe des Jahres 30 oder mehr Transaktionen durchgeführt oder mehr als 2.000 € verdient haben”, ihre Identität an den Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen weitergeben werden. Es ist noch nicht bekannt, welcher Steuersatz auf die Gewinne aus diesen Vinted-Verkäufen angewandt wird.

Deutschland und Luxemburg ab 2023 im Recht

In Deutschland wurde die DAC7 -Richtlinie in ein Gesetz über die Steuertransparenz von Plattformen umgesetzt, das seit dem 1. Januar dieses Jahres in Kraft ist. Demnach müssen die Plattformen dem Bundeszentralamt für Steuern die Identität und die Höhe der Verkäufe ihrer Nutzer mitteilen.

In diesem Land gilt derselbe Schwellenwert wie in Belgien: 2.000 Euro Gewinn und maximal 30 Verkäufe in einem Jahr. Dies ist auch in Luxemburg der Fall, wo die Obergrenzen für die Anzahl der abgeschlossenen Verkäufe und die Höhe des Gewinns identisch sind. Auch im Großherzogtum erhielten die Nutzer ein Formular, um Vinted weiterhin nutzen zu können. In ihrer speziellen Rubrik erinnert die Plattform zu Informationszwecken daran, dass die Erklärungen für das Jahr 2023 vor dem 31. Januar 2024 eingereicht werden müssen.

Weniger erlaubte Verkäufe in Frankreich

In Frankreich werden die Verkäufe und Einkünfte der Nutzer durch Artikel 242 bis des französischen Steuergesetzbuchs (Code général des Impôts) geregelt. Das Gesetz legt klar fest, dass Plattformen wie Vinted (für jede Transaktion) “über die steuerlichen und sozialen Verpflichtungen, die den Personen obliegen, die über sie kommerzielle Transaktionen durchführen”, informieren müssen.

Die Plattform ist darüber hinaus verpflichtet, ihren Mitgliedern eine jährliche Zusammenfassung ihrer Verkäufe zu liefern und dieselben Informationen an das Finanzamt weiterzuleiten.

In Frankreich gelten etwas andere Kriterien als in den drei anderen Ländern der Großregion: Die zulässigen Höchstgrenzen liegen bei 3.000 Euro Einnahmen, aber nur bei 20 Verkäufen. Nutzer, die diese Quoten überschritten haben, müssen also damit rechnen, dass Vinted ihre Informationen mit dem Finanzamt teilt.

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