In den ersten neun Monaten des Jahres 2022 haben sich allein in Luxemburg 29 Angestellte der Privatwirtschaft über Mobbing am Arbeitsplatz beschwert. Das gab das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt ITM (‘Inspection du travail et des mines’) auf Anfrage an. Damit bewegt sich die Zahl in ähnlichem Rahmen wie im Vorjahr, damals waren es 39 Personen. Hinzu kamen 394 Informationsanfragen zum Thema. Im Verlauf des vergangenen Jahres waren 561 Vorgänge hierzu angelegt worden.

Nicht nur Privatwirtschaft – auch im öffentlichen Dienst

Auch im öffentlichen Dienst gibt es das Problem. So gaben für den Zeitraum vom ersten Januar bis zum 27. September 2022 173 Personen an, eine Konfliktsituation mit ihrer Firmenleitung, oder ihren Kollegen gehabt zu haben. Im gesamten Jahr 2021 waren es 165, wie das Ministerium für den öffentlichen Dienst angibt. Von den 173 Angestellten waren im Jahr 2022 31 von Mobbing betroffen.

Insgesamt hätten 46.000 Angestellte im Jahr 2021 eine Form der Diskriminierung erlebt, wie das Eurostat-Institut parallel angibt. Das wären 15 Prozent aller Angestellten. Grund hierfür waren demnach vor allem deren ausländische Herkunft (10.000 Personen), dann das Geschlecht (7.900 Personen) sowie das Alter (3.400). Bei den weiteren 23.300 Angestellte handelte es sich um unbestimmte, ‘andere Gründe’.

Mobbing am Arbeitsplatz

“Wenn Sie mindestens einmal pro Woche einen oder mehrere der hier geschilderten Vorfälle erlebt haben, und das über einen Zeitraum von sechs Monaten, sind Sie wahrscheinlich Ziel von Mobbing”, erklärt die Luxemburgische Vereinigung gegen Mobbing und Stress am Arbeitsplatz (‘Association luxembourgeoise contre le harcèlement moral et stress au travail’).

“Der Arbeitnehmer wird aufgefordert, sich bei einer Vertrauensperson Hilfe zu suchen (etwa bei einem nahestehenden Kollegen oder einem Psychologen); alternativ stehen die jeweilige Personalabteilung oder unserem Verein zur Verfügung”, erklärt Magdalena Mida, die den Verein leitet. Auf dessen Seite: mobbingasbl.lu  kann man durch einen Test herausfinden, ob man Mobbingopfer ist.

Angestellte der Privatwirtschaft können sich auch an die ITM wenden oder über die Gewerkschaft an die Arbeitsmedizin, fügt Magdalena Mida hinzu. Betroffene Beamte können sich außerdem an den Psychosozialen Dienst des öffentlichen Dienstes (‘Service psychosocial de la Fonction publique’) wenden.

“Es gibt zahlreiche Bitten um Vermittlung, aber nicht immer ist es möglich, diese durchzuführen. Das ist etwa der Fall, wenn eine Konfliktpartei nicht dazu bereit ist”, so Marc Hansen (DP), der luxemburgische Minister für den öffentlichen Dienst, in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage.

Insgesamt wurden 2021 zehn Vermittlungen organisiert, acht davon durch den Psychosozialen Dienst des öffentlichen Dienstes (SPS), zwei durch das Mediations-Zentrum für Zivil- und Handelssachen (CMCC). Unter anderem haben im vergangenen Jahr vier Angestellte des öffentlichen Dienstes einen Antrag auf Schutz gestellt. 2020 war es einer, 2019 zwei und 2018 einer.

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Regelungen im Arbeitsrecht

Derzeit wird Mobbing im Arbeitsrecht insbesondere durch die Bestimmungen eines Übereinkommens vom 25. Juni 2009 geregelt, das für allgemein verbindlich erklärt wurde. Diese sehen gewisse Grundsätze und Empfehlungen zu dem Thema vor. Jedoch enthalten die keine spezifischen Sanktionsmöglichkeiten, so dass das Dokument nicht wirklich bindend ist. Vor diesem Hintergrund hatte der Ex-Arbeitsminister Dan Kersch (LSAP) vor einem Jahr einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der auf Mobbing am Arbeitsplatz abzielte.

Die Beweispflicht bei Mobbing-Vorfällen liegt immer beim Opfer. “Um diesen Nachteil auszugleichen, haben wir ein klares Verfahren eingeführt, das es jedem Arbeitnehmer erlaubt, eine Meldung bei der ITM zu machen”, so Dan Kersch. Die wiederum hat die Pflicht, einen Bericht zu verfassen und dem Arbeitgeber eine Weisung zu erteilen.

Der muss den Empfehlungen der Behörde Folge leisten, sonst drohen Geldstrafen. Zur Vorbeugung “muss der Arbeitgeber alle Präventivmaßnahmen nennen, die er an bringt, um Mobbing zu verhindern”. Komme es dennoch dazu, müsse der Arbeitgeber “zum Schutz des Angestellten” reagieren, so der Ex-Minister.

Schutz der Rechte am Arbeitsplatz

Sollte die Situation dennoch für den Arbeitnehmer unzumutbar bleiben, kann er kündigen, ohne seine Rechte am Arbeitsplatz zu verlieren. Das kann für die Arbeitgeber teuer werden, denn der frühere Arbeitnehmer hat noch immer das Recht auf Schadenersatz. Außerdem kann der Beschäftigungsfonds (‘Fonds pour l’emploi’) an die Firma herantreten, um gezahltes Arbeitslosengeld zurückzufordern.

“Der Gesetzesentwurf zum Mobbing am Arbeitsplatz geht gerade durchs Parlament”, wie der Arbeitsminister erklärt. “Kurz nach der Stellungnahme des Staatsrates werden Anpassungen vorgenommen, und das Gesetzgebungsverfahren geht seinen Weg. Das Gleiche gilt für den Gesetzesentwurf zum Recht auf Abschalten (heißt: das Recht, außerhalb der Dienstzeit keine Mails beantworten zu müssen oder keine Dokumente von der Arbeit mit nach Hause nehmen zu müssen). Der Staatsrat hat hierzu seine Stellungnahme abgegeben. Auf Anfrage der Sozialpartner will der Minister nun die vom Staatsrat gemachten Anmerkungen gemeinsam mit den Sozialpartnern analysieren.