Lebensmittelhersteller dürfen ab sofort für ihre Waren nur noch mit gesundheitsbezogenen Angaben werben, wenn diese explizit von der EU-Kommission zugelassen wurden. Damit sollen Verbraucher besser vor irreführender Werbung und Fehlkäufen geschützt werden.

Auf den Packungen erlaubt sind nur noch Angaben, die Verbrauchern zum Teil bekannt vorkommen dürften, wie etwa: “Kalzium wird für die Erhaltung normaler Knochen benötigt” oder “Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei” – oder es darf nicht mehr behauptet werden, dass Milchprodukte die Zahngesundheit fördern.
Neben dem genauen Wortlaut der erlaubten Angaben enthält die Liste Bedingungen sowie mögliche Einschränkungen und Warnungen.

Sie werden in der “Artikel-13-Liste” der Health-Claims-Verordnung der EU aufgeführt. Sie wurde im Mai veröffentlicht, am 14.12.2012 läuft die Übergangsfrist für die Hersteller ab, während der sie Verpackungen und Werbung ändern konnten.

Nicht mehr erlaubt sind demnach Aussagen wie “Actimel activiert Abwehrkräfte” von Danone; Konkurrent Yakult darf nicht behaupten, dass sein probiotischer Joghurt vor Erkältungen schütze. Abgelehnt wurden zudem Aussagen, nach denen Hopfen den Busen vergrößere, Granatapfelsaft gegen erektile Dysfunktion und Cranberrysaft gegen Blasenentzündungen helfe sowie schwarzer Tee die Aufmerksamkeit steigere.