p>strong>Neben Luxemburg hatten vergangene Woche auch Österreich, die Schweiz und Liechtenstein auf internationalen Druck hin die OECD-Standards akzeptiert. br />
/strong>br />
Danach wollen die Länder auch schon bei einem Verdacht auf Steuerhinterziehung in Zukunft ausländischen Staaten Rechts- und Amtshilfe leisten./p>
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p>Eine vollständige Aufhebung des Bankgeheimnisses sowie einen automatischen Informationsaustausch lehnen sie aber ab./p>
p>em>img alt=”pic” src=”./images/divers/Tagesthemen/frieden_edito.jpg” />/em>br />
em>Großer Andrang bei der Konferenzbr />
Foto: Geoff Thompson/em>br />
br />
Die 2005 beschlossene EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie sieht vor, dass ein Mitgliedsland automatisch die Daten über Zinseinkünfte eines EU-Ausländers an dessen Heimatland zur Besteuerung weiterleitet. Für Luxemburg, Österreich und Belgien galt jedoch eine Ausnahme.br />
br />
Wegen des strengen Bankgeheimnisses dort behalten sie eine Quellensteuer ein, die stufenweise auf bis zu 35 Prozent steigt. Belgien will inzwischen freiwillig zum automatischen Informationsaustausch übergehen. Luxemburg und Österreich sträubten sich dagegen bis vor Kurzem.br />
br />
Die EU-Länder beraten derzeit schon über eine Reform Richtlinie. Diese kann jedoch nur einstimmig von den 27 EU-Staaten geändert werden – Luxemburg hat hier also ein Veto-Recht.br />
br />
Der Chef des Luxemburger Schatzamtes, Luc Frieden, forderte, über den Informationsaustausch auf EU-Ebene müsse jetzt gesprochen werden. Zudem müsse der Höchstsatz von 35 Prozent überdacht werden. Schliesslich habe Deutschland inzwischen eine Quellensteuer von nur 25 Prozent eingeführt./p>