100 Tage nach dem Start ihres interaktiven Online-Angebots www.klartext-nahrungsergaenzung.de ziehen die Verbraucherzentralen eine erste positive Zwischenbilanz: Mehr als eine viertel Million Seitenaufrufe, Fragen und Beschwerden zeigen deutlich, dass Verbraucherinnen und Verbraucher verlässliche Orientierung und anbieterunabhängige Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln suchen. Oft erwarten Nutzer aufgrund der Bewerbung und Aufmachung der Produkte krankheitslindernde oder -heilende Wirkungen. Doch anders als Arzneimittel durchlaufen Nahrungsergänzungsmittel kein behördliches Zulassungsverfahren, bei dem sie auf Wirksamkeit und Sicherheit geprüft werden, ehe sie auf den Markt kommen. Die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sehen dringenden Handlungsbedarf bei Gesetzgebung und Lebensmittelüberwachung. Das Positionspapier “Klartext Nahrungsergänzung” fasst ihre verbraucherpolitischen Forderungen zusammen.

Verbraucher erwarten Produkte mit nachgewiesener Wirksamkeit

Fast 40 Prozent der Ratsuchenden, die sich an das Online-Portal wenden, erwarten von Nahrungsergänzungsmitteln Linderung oder Heilung, beispielsweise bei Gelenk-, Augen- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. “Kein Wunder, denn die Mittel werden teilweise irreführend beworben und kommen wie Medikamente als Pillen und Pulver daher. Häufig sind ihnen außer Vitaminen und Mineralstoffen, für die bestimmte gesundheitsbezogene Aussagen zugelassen sind, auch Stoffe wie Glucosamin, Astaxanthin oder Carnitin zugesetzt”, erklärt Waltraud Fesser, Referentin Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. “Anforderungen an diese sonstigen Stoffe für die Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln sind nicht geregelt. Sie werden in der Produktaufmachung häufig in den Vordergrund gerückt, ohne dass es für sie zugelassene gesundheitsbezogene Angaben gibt”, so die Expertin.

In fast jeder zehnten Anfrage wird geschildert, dass die Empfehlungen für derartige Produkte sogar von Vertrauenspersonen wie Ärzten, Heilpraktikern und Apothekern kommen. Jedoch sind Nahrungsergänzungsmittel rechtlich Lebensmittel und keine Arzneimittel. Sie sind deshalb auch nicht zur Vorbeugung, Linderung oder Heilung von Krankheiten vorgesehen, sondern dienen allein der Ergänzung der normalen Ernährung.

Die Internetseite bündelt aktuelle Informationen

280.000 Seitenzugriffe konnte das Portal Klartext Nahrungsergänzung binnen 100 Tagen verzeichnen. Dabei stand v. a. die Rubrik “Produkte und Informationen” hoch im Kurs. Hier finden Verbraucher und Multiplikatoren mittlerweile mehr als 100 Artikel mit Wissenswertem über Risiken, rechtliche Bestimmungen sowie zu Produkten, geordnet nach Anwendungsgebieten und Zielgruppen. Besonders gefragt sind Informationen zu Produkten, die das Immunsystem stärken oder Gelenke und Knochen beweglich und schmerzfrei halten sollen. In dieser Rubrik warnen die Verbraucherschützer auch konkret vor gesundheitsschädlichen Produkten und unseriösen Verkaufsmethoden. “Aktuell warnen wir vor einer Firma, die Verbraucher telefonisch in Abofallen für fragwürdige Ginkgo-Produkte lockt”, so Fesser.

Die Meinung der Verbraucher zählt

 

Die Rubrik “Markt und Meinung” liefert unter anderem aktuelle Marktanalysen der Verbraucherschützer. Der erste Marktcheck zu magnesiumhaltigen Nahrungsergänzungsmitteln stieß auf großes Interesse. “Bei der künftigen Themenwahl orientieren wir uns an Produktgruppen, zu denen vermehrt Fragen und Beschwerden eingehen”, so Fesser. In regelmäßigen Umfragen können die Seitenbesucher darüber hinaus ihre Erfahrungen zu Nahrungsergänzungen schildern.

Das Internetangebot www.klartext-nahrungsergaenzung.de wird im Rahmen einer Gemeinschaftsaktion der Verbraucherzentralen durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gefördert.

Weitere Informationen

www.verbraucherzentrale-rlp.de/nahrungsergaenzungsmittel-keine-medikamente

www.klartext-nahrungsergänzung.de

Positionspapier “Klartext Nahrungsergänzung” der Verbraucherzentralen und des vzbv zu Nahrungsergänzungsmitteln

VZ-RLP