Auch Rheinland-Pfalz und das Saarland führen wegen der Corona-Pandemie eine Maskenpflicht ein.

Vom kommenden Montag an müssen sogenannte Alltagsmasken oder auch andere Abdeckungen wie Schals im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen in Geschäften getragen werden.

Das haben die Regierungssprecher der beiden Länder am Mittwoch in einer gemeinsamen Erklärung mit ihren Kollegen aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mitgeteilt.
Zuvor hatten schon zahlreiche andere Bundesländer angekündigt, eine solche Maskenpflicht einzuführen.
Rheinland-Pfalz hatte das Tragen von Masken bisher lediglich dringend empfohlen.

In Rheinland-Pfalz hatten sich zuletzt die Stimmen für eine solche Maskenpflicht gemehrt.
Dafür ausgesprochen hatten sich unter anderem die oppositionellen Fraktionen von CDU und AfD sowie aus dem Ampel-Lager die Grünen-Fraktion.

Relevanter Artikel: Achtung Grenzgänger: Maskenpflicht in Luxemburg

Zeit zur Vorbereitung bis Montag

Bürgern sowie Handelsunternehmen wird mit dem Inkrafttreten der Maskenpflicht ab Montag die nötige Zeit gegeben, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten.
“In Apotheken und Drogeriemärkten sind mittlerweile viele Alltagsmasken zu kaufen. Ich weiß auch von hunderten Initiativen im Land, die mittlerweile selbst oder für andere nähen oder sogar in die Produktion eingestiegen sind”, so Dreyer.

Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) sagte zur Maskenpflicht: „Das können Alltagsmasken aus Stoff sein oder im Notfall übergangsweise auch Schals und Tücher. Wenn jeder einen solchen Mund-Nasen-Schutz trägt, können wir die Verbreitung des Virus hemmen. Aber auch, wenn wir in Zukunft Masken tragen, bleibt das Gebot der Stunde: Abstand halten, um uns und andere zu schützen!“

Konsequenzen bei Nichtbeachtung

Wenn ab 27. April die Maskenpflicht in Geschäften, Bussen und Bahnen gilt, müssen sich die Rheinland-Pfälzer bei Nichtbeachtung auf Konsequenzen gefasst machen. Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sagte am Mittwochmittag in Mainz, die Ordnungskräfte würden es zwar im ersten Schritt bei Verwarnungen belassen. Allerdings würden bei weiteren Verstößen auch Bußgelder verhängt.#