In Luxemburg erfolgt die totale oder teilweise Rückerstattung der Medikamente in den öffentlichen Apotheken gemäß einer Positivliste.
Darin muss das betroffene Medikament aufgelistet sein.

Die Medikamente die auf der Positivliste stehen sind in drei verschiedene Klassen eingeteilt.
Für jede dieser Klassen ist ein spezifischer Rückerstattungssatz vorgesehen:

  • Der reduzierte Rückerstattungssatz beträgt 40%. Er betrifft die Medikamente die in der gängigen ärztlichen Praxis von mäßigem Interesse sind und die zur symptomatischen Behandlung von gutartigen Pathologien bestimmt sind, Ausnahmen ausgenommen.
  • Der normale Rückerstattungssatz beträgt 80%. Er betrifft all die Medikamente der Positivliste für die die Satzungen der CNS keinen anderen Satz vorgesehen haben.
  • Der bevorzugte Rückerstattungssatz beträgt 100%. Er betrifft die Medikamente die eine besondere therapeutische Indikation haben, nur einen Wirkstoff enthalten, unersetzlich oder für die Behandlung von besonders schweren oder chronischen Pathologien von äußerster Bedeutung sind und für die Person eine unangemessene Beteiligung an den Kosten verursachen können. Alle Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.

Die Liste der Medikamente steht auf der Website der CNS als Download bereit.

Kostenübernahme

In den Apotheken in Luxemburg gilt das Drittzahlersystem (système du tiers payant) des statutarischen Teils durch die Krankenversicherung.
Dieses System ermöglicht es dem Versicherten bei Vorlage seiner Sozialversicherungskarte und der medizinischen Verordnung ausschließlich den Teil zu seinen Lasten zu zahlen.
Das bedeutet, der Versicherte bezahlt ausschließlich die Kosten, die nicht von der CNS übernommen werden oder die Kosten, die von dem Drittzahlersystem ausgeschlossen sind.

Ärztliche Behandlung in Luxemburg