Das Europäische Parlament und der Rat haben eine Einigung über den zweiten Vorschlag der Kommission zur Liste der als krebserzeugend anerkannten chemischen Stoffe am Arbeitsplatz erzielt.
Beschäftigte in der chemischen Industrie, der Metall- und der Automobilindustrie, Berufskraftfahrer, Bauarbeiter sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Hafensektor und in der Lagerei werden besonders von den neuen Vorschriften profitieren.

Marianne Thyssen, EU-Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, begrüßte die Einigung mit folgender Erklärung:
„Heute haben wir einen weiteren wichtigen Schritt zum Schutz der europäischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor arbeitsbedingten Krebserkrankungen unternommen.
Das Europäische Parlament und der Rat haben eine Einigung über Rechtsvorschriften zu acht weiteren krebserzeugenden chemischen Stoffen, einschließlich Dieselabgasen, erzielt.
Dies bedeutet einen besseren Schutz für mehr als 20 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa.
Beschäftigte in der chemischen Industrie, der Metall- und der Automobilindustrie, Berufskraftfahrer, Bauarbeiter sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Hafensektor und in der Lagerei werden besonders von den neuen Vorschriften profitieren.
Gleichzeitig wird unser Binnenmarkt einfacher und gerechter, da es vor allem für Klein- und Kleinstunternehmen leichter wird, die Arbeitsschutzvorschriften zu befolgen.
Ich möchte all jenen danken, die dieses Ergebnis möglich gemacht haben. Insbesondere danke ich dem österreichischen Ratsvorsitz und seinen Vorgängern sowie dem Berichterstatter Claude Rolin und den Schattenberichterstattern im Europäischen Parlament für ihre Bemühungen.
Ich hoffe, dass diese Einigung rasch bestätigt wird, damit wir tatsächlich etwas bewirken und über die nächsten 50 Jahre mehr als 100.000 Krebserkrankungen vorbeugen können.“

Nächste Schritte

Die Einigung wird dem Ausschuss der Ständigen Vertreter zur Billigung vorgelegt.
Sobald die Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten die Einigung bestätigt haben, wird sie dem Europäischen Parlament zur Abstimmung im Plenum vorgelegt.

Hintergrund

Die Bekämpfung arbeitsbedingter Krebserkrankungen und die Schaffung eines gesünderen und sichereren Arbeitsumfelds sind für die jetzige Kommission vorrangige Anliegen und wichtige Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte.
Die Bedeutung dieses Ansatzes ist wissenschaftlich untermauert: 52 Prozent aller arbeitsbedingten Todesfälle sind auf Krebserkrankungen zurückzuführen, die somit nach wie vor die meisten „schleichenden Tode“ am Arbeitsplatz verursachen.
Zwar gibt es in der Mehrheit der Mitgliedstaaten nationale Grenzwerte für die Exposition gegenüber vielen krebserzeugenden chemischen Stoffen, einige Mitgliedstaaten sind jedoch weniger streng. Dadurch genießen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Binnenmarkt nicht den gleichen Schutz, und es herrschen unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen. (Quelle: EU)