Wussten Sie, dass Sie in Luxemburg auch Krankengymnastikbehandlungen in Anspruch nehmen können? Die nationale Gesundheitskasse (CNS) hat hierzu ein Faltblatt veröffentlicht.

Dieses Faltblatt erklärt, wie die Krankengymnastiksitzungen über die CNS übernommen werden, die Bedingungen, um von den Leistungen profitieren zu können, das Zahl- u. Rückerstattungssystem sowie den Ablauf der Sitzungen.

Es ist anzumerken, dass die Grenzgänger sogar mit einem ausländischen Rezept eine Krankengymnastikbehandlung in Luxemburg erhalten können. Hierfür muss das Rezept jedoch die notwendigen und vorgeschriebenen Informationen der standardisierten Krankengymnastik-Verordnung enthalten und auf Französisch, Deutsch oder Englisch verfasst sein.

Sehen Sie hier das Faltblatt der CNS zum Thema Krankengymnastik.