Es war (fast) in Vergessenheit geraten, aber in einigen Einrichtungen im Großherzogtum war der Mundschutz immer noch üblich. Krankenhäuser, Altenheime und paramedizinische Einrichtungen waren noch immer von der Pflicht betroffen, dass Personal und Besucher einen Mundschutz tragen müssen. Die Maßnahme sollte nicht über das Frühjahr 2023 hinausgehen.

Der Regierungsrat hat die Aufhebung beschlossen und wird einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes vom Juli 2020 über die Gesundheitsvorschriften des Landes vorlegen. Paradoxerweise kommt diese Ankündigung zu einem Zeitpunkt, an dem das Virus in Luxemburg seit Anfang des Jahres noch nie so stark zirkuliert hat…

Das Gesundheitsministerium dürfte den Abgeordneten jedoch auch vorschlagen, die Isolationspflicht bei positiver Diagnose zu beenden. Eine Maßnahme, die laut dem letzten Wochenbericht der Behörden 2.752 Personen noch in der Woche vom 27. Februar bis 5. März betraf.

Drei Jahre Covid-Regeln

Als Zeichen dafür, dass die “Gefährlichkeit” des Virus nachgelassen hat, will die luxemburgische Regierung auch die Arbeit der Gesundheitseinrichtungen, Pflegenetze und Unterbringungsstrukturen erleichtern. Diese müssten nicht mehr systematisch über die Ausbreitung des Virus berichten. Diese Verwaltungsarbeit hatte es ermöglicht, die Auswirkungen von Covid in diesen sensiblen Einrichtungen genau zu erfassen.

Die Regeln für Impfungen, Covid-Bescheinigungen oder die Art und Weise, wie Daten über die Entwicklung der Epidemie in Luxemburg verarbeitet werden, sind jedoch noch nicht in Frage gestellt.

In den kommenden Monaten dürfte man übrigens noch einiges über die gesundheitspolitischen und politischen Maßnahmen hören, die während der dreijährigen Covid-Krise ergriffen wurden. In der Abgeordnetenkammer soll nämlich eine öffentliche Debatte zu diesem Thema stattfinden. Eine öffentliche Petition, die die Eröffnung eines Untersuchungsausschusses zu diesem Management forderte, hatte genügend Unterstützer gefunden, um die Parlamentarier anzusprechen.