Wenn der Arzt Ihnen eine Krankschreibung ausstellt, müssen Sie diese an Ihren Arbeitgeber sowie an die Nationale Gesundheitskasse (CNS) schicken.

Mehr Informationen: Sie sind krankgeschrieben, was müssen Sie tun?

Wo können Sie sich während Ihrer Arbeitsunfähigkeit aufhalten?

Bei der Einreichung Ihres Dokuments müssen Sie angeben, wo Sie sich aufhalten werden. Unter bestimmten Bedingungen können Sie den Ort und das Land wechseln.

Können Sie sich an einem anderen Ort als zu Hause oder in einem Nachbarland aufhalten?

Unter den unten aufgeführten Bedingungen können Sie den Ort wechseln, müssen aber die CNS mit diesem Formular spätestens am selben Tag benachrichtigen.

Sie haben Ihren Wohnsitz in Luxemburg

Als Gebietsansässiger können Sie sich zu Hause, im gesamten Großherzogtum Luxemburg und im Ausland aufhalten, allerdings nur bis zu einer maximalen Entfernung von 100 km, d. h. etwa einer Stunde. Diese Auflage, dass Sie sich mit dieser Begrenzung in einem Nachbarland (Frankreich, Belgien, Deutschland) aufhalten dürfen, gilt nur für Gebietsansässige.

Sie sind Grenzgänger

Als französischer, belgischer oder deutscher Grenzgänger können Sie sich zu Hause oder in jeder anderen Stadt in Ihrem Land aufhalten. Es gibt keine Zeit- oder Kilometerbegrenzung. Dies ist ein Privileg, das Grenzgängern gewährt wird.

Können Sie sich in einem fremden Land aufhalten, das nicht an Luxemburg grenzt?

Theoretisch darf während des Zeitraums der Arbeitsunfähigkeit das Land, in dem Sie sich aufhalten, nicht von dem Land abweichen, in dem der Versicherte seinen offiziellen Wohnsitz hat. Sie müssen bei der CNS eine vorherige Genehmigung für den Aufenthalt in einem fremden Land beantragen.

Sie können diese Genehmigung für einen Auslandsaufenthalt in drei Fällen erhalten:

  1. Bei einer schweren Krankheit

In Ausnahmefällen können Sie bei bestimmten schweren Krankheiten wie Krebs, Schlaganfall, schwerer Herzinsuffizienz, Multipler Sklerose usw. eine Genehmigung der CNS erhalten. Dazu benötigen Sie ein positives Gutachten des Medizinischen Dienstes der Sozialversicherung (Contrôle médical de la sécurité sociale).

Sie müssen Ihren Antrag stellen, indem Sie das Standardformular ausfüllen “Antrag auf vorherige Genehmigung eines Auslandsaufenthaltes während einer Arbeitsunfähigkeit“.

Darin bescheinigt der behandelnde Arzt, dass es keine medizinischen Kontraindikationen für einen Auslandsaufenthalt für einen bestimmten Zeitraum und ein bestimmtes Land gibt.

N.B. Sie müssen Ihren Antrag spätestens eine Arbeitswoche vor Ihrer Abreise stellen und ihn per Post an CNS – Service Contrôle et gestion des certificats d’incapacité de travail (CIT) | L-2979 Luxemburg: oder per E-Mail: [email protected] schicken.

Die CNS teilt Ihnen mit, ob sie dem Antrag zustimmt oder ihn ablehnt.

  1. Recht auf palliative Versorgung

Während der Dauer der Palliativversorgung können Sie bei der CNS auch einen Antrag auf Genehmigung eines Auslandsaufenthalts stellen.

  1. Besondere Anlässe

Sie dürfen sich aus drei spezifischen Gründen maximal eine Arbeitswoche im Ausland aufhalten, wobei eine ausführliche Stellungnahme des behandelnden Arztes und immer ein vorheriger Antrag bei der CNS erforderlich ist :

  • Feststellung einer Krankheit, die sich im Rahmen eines Invaliditätsverfahrens verfestigt hat;
  • Tod eines Verwandten oder Verschwägerten ersten Grades oder eines Partners im Ausland;
  • Geburt eines Kindes der arbeitsunfähigen Person im Ausland.

N.B. Im Falle eines Todesfalls oder einer Geburt im Ausland kann die Genehmigung nur beantragt und erteilt werden, wenn das Ereignis stattgefunden hat und die Todes- oder Geburtsurkunde vorgelegt wird.

Außerhalb dieser drei Fälle können keine Auslandsaufenthalte gewährt werden.

 

Quelle: cns.lu