Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen 50 Prozent Festzuschuss in der Regelversorgung – zum Beispiel bei Kronen und Brücken im sichtbaren Zahnbereich mit einer zahnfarbenen Teilverblendung oder im Seitenzahnbereich mit Nicht-Edelmetall. Die Kostenerstattung erhöht sich auf bis zu 65 Prozent, wenn der Patient ein Bonusheft nachweisen kann, das über zehn Jahre lückenlos geführt wurde. “Wünschen Patienten Zahnersatz, der über eine Regelversorgung der Krankenkassen hinausgeht, dann kann die Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein”, so Büsch. Die Verbraucherzentrale rät, sich vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung folgende Punkte zu vergegenwärtigen:

Kostenfalle Vorerkrankung:

Eine Zahnzusatzversicherung zahlt nicht, wenn eine Heilbehandlung bereits vor Vertragsabschluss begonnen hat. Es gibt aber auch Versicherungstarife, die bei zuvor diagnostizierten Zahnerkrankungen ein-springen. Eine solche Zusatzversicherung ist jedoch teurer.

Kostenfalle Wartezeit:

Meist werden in den ersten drei oder acht Monaten nach Vertragsabschluss noch keine Kosten übernommen. Außerdem sind die Leistungen in den ersten Vertragsjahren häufig begrenzt.

Kostenfalle Erstattungsausschluss:

Manche Leistungen können je nach Tarif ausgeschlossen sein. Auch kann sich das Versprechen einer hundertprozentigen Kostenübernahme auf die Basistherapie, also die Regelversorgung, beschränken.

Kostenfalle Beitragssteigerung:

Die Beiträge steigen in den meisten Fällen mit dem Alter an – auch bei guter Zahngesundheit. Es kann sich lohnen, selbst Geld anzusparen.

Kostenfalle Kündigung:

Eine Zahnzusatzversicherung ist ein Risikovertrag: Wird der Vertrag gekündigt, sind die eingezahlten Beiträge weg.