Die Gesundheitsministerin sagte, dass die Verlängerung der Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf 14 Wochen in Luxemburg in Erwägung gezogen werden könnte.

Ein Thema für den Schuljahresbeginn

Von den Abgeordneten Marc Hansen (DP) und Josée Lorschée (Déi Gréng) zu diesem Thema befragt, räumte Paulette Lenert in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage ein, dass “die mögliche Verlängerung der Frist für den Anspruch auf Schwangerschaftsabbruch von 12 Wochen auf 14 Wochen in Luxemburg derzeit geprüft wird”.

Die Gesundheitsministerin fügte noch hinzu, dass “Überlegungen zu einer möglichen Neubewertung dieser Position und einer gesetzlichen Änderung des geänderten Gesetzes vom 15. November 1978 über Sexualinformation, die Verhinderung illegaler Abtreibung und die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (sogar) derzeit stattfinden.“

Und die Regierung scheint in dieser Frage schnell voranschreiten zu wollen, da angeblich bereits im September Beratungstreffen zwischen dem Gesundheitsministerium, der Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe und dem „Planning Familial“ stattfinden sollen.

Schwangerschaftsabbruch in Luxemburg heute

Wie die Abteilung Maternité des Centre Hospitalier de Luxembourg (CHL) in Erinnerung ruft, ist derzeit im Großherzogtum ein freiwilliger Schwangerschaftsabbruch bis zu einer Frist von 12 Schwangerschaftswochen (14 Wochen Amenorrhoe) erlaubt.

Der Eingriff kann entweder durch die Einnahme eines Medikaments bei Schwangerschaften unter neun Wochen Amenorrhö erfolgen oder im Rahmen eines chirurgischen Eingriffs bei Schwangerschaften über neun Wochen und somit bis zu zwölf Wochen. Im ersten Fall kann die Einnahme des Medikaments zu Hause, im Krankenhaus, beim “Planning Familial” oder in der Praxis eines Gynäkologen erfolgen. Im zweiten Fall muss sich die Patientin zwingend in ein Krankenhaus begeben.

Darüber hinaus erinnerte Paulette Lenert daran, dass im Jahr 2021 601 Frauen aufgrund einer ungeplanten Schwangerschaft Kontakt mit Planning Familial aufgenommen hatten und 526 Schwangerschaftsabbrüche geplant wurden. Das durchschnittliche Schwangerschaftsalter zum Zeitpunkt des Abbruchs lag bei 4,3 Wochen und das Durchschnittsalter der Frauen, die einen Abbruch vornehmen lassen wollten, bei etwas über 28 Jahren.

Welche Fristen gelten in Frankreich, Belgien und Deutschland?

In Deutschland ist die Frist für das Recht auf Abtreibung “ausnahmsweise” auf 12 Schwangerschaftswochen festgelegt. Bei den belgischen Nachbarn gilt die gleiche Frist: Ein Schwangerschaftsabbruch kann bis zu maximal 12. Schwangerschaftswoche bzw. 14. Amenorrhoe-Woche vorgenommen werden.

In Frankreich ist die gewährte Frist länger, da ein chirurgischer Schwangerschaftsabbruch bis zum Ende der 14. Schwangerschaftswoche (d. h. dreieinhalb Monate) vorgenommen werden kann, was der 16. Woche nach Beginn der letzten Menstruation entspricht.

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