Jeder Grenzgänger, der in Luxemburg arbeitet, ist automatisch in das luxemburgische Sozialversicherungssystem integriert. Infolgedessen kann er entweder im Wohnsitzland oder in Luxemburg einen Arzt aufsuchen. Pendler haben dabei den gleichen Anspruch auf die Gesundheitsleistungen, wie ein in Luxemburger lebender Arbeitnehmer. Die Bedingungen für die Krankenversicherung werden der CNS festgelegt, wobei sich jedes Land auf seine eigenen Gesundheitsvorsorgeleistungen (einschließlich des Erstattungssatzes) stützt.

In diesem Zusammenhang ist es interessant zu wissen, wie die Gewohnheiten von Grenzgängern in Sachen Arztbesuchen sind. Wo entscheiden sie sich für eine Behandlung? Aus welchen Gründen? Die Ergebnisse dieser Umfrage werden in der nächsten Ausgabe des Entreprises Magazine veröffentlicht, das sich dem Thema Versicherungen widmet.

 

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