Ab sofort kommen auch Grenzgänger in den Genuss der “Chèques-Service”, der staatlichen Unterstützung von Luxemburg für Kinderbetreuung.
Ob sie dann aber anerkannt werden, hängt vo der Einrichtung ab, in der die Kinder betreut werden.

Vorerst wird dies leider wohl nur für Einrichtungen in Luxemburg gelten, da das Ministerium strenge Vorschriften gemacht hat, was Krippe oder Kindergarten bieten müssen.

Daher schätzt das Bildungsministeriums, dass etwa 20 Prozent der Grenzgänger im Alter von null bis drei Jahren die Unterstützung erhalten können.

Zwar können die Chèques-Service – theoretisch – auch für Betreuungseinrichtungen in Deutschland angewendet werden – aber dafür müsste zum Beispiel eine mehrsprachige Betreuung angeboten werden.
Eine enorme behördliche Hürde also für die EInrichtung, dass von der luxemburgischen Regierung vorgeschriebene Zertifikat zu bekommen.
Leider ist davon auszugehen, dass nicht viele Kitas in Deutschland versuchen werden, ein solches Zertifikat zu bekommen.