In Luxemburg einen Job zu haben bedeutet für einen Arbeitgeber ersteinmal, einen geringeren Steuersatz zu haben, als in Deutschland.
Es bleibt vom Bruttolohn also netto mehr übrig.
Das hört sich erstmal gut an – besonders, wer neu nach Luxemburg kommt, sollte aber wissen, dass viele Arbeitgeber auch versuchen, mit diesem Argument den Bruttolohn im Vorfeld zu drücken.

Jeder Arbeitnehmer benötigt eine Lohnsteuerkarte, die man selber beantragen muss.
Zuständig für die Ausgabe der Steuerkarte an „Grenzgänger“ (d.h. Sie haben Ihren Wohnsitz außerhalb Luxemburgs, Ihr Beschäftigungsort ist jedoch in Luxemburg) ist das
Bureau d’imposition RTS Luxembourg Non-résident.
Es kann einige Wochen dauern, bis man die Lohnsteuerkarte bekommt (in der Regel 4-6 Wochen), die dann dem Arbeitgeber auszuhändigen ist.
Weitere Infos zum Antrag der Lohnsteuerkarte gibt es hier.

Zuständig für die Ausgabe der Steuerkarte an „Grenzgänger“ – See more at: http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=5928#sthash.A0R54dkw.dpuf

Weit verbreitet ist die Meinung, sobald man in Luxemburg arbeite, habe man mit dem deutschen Finanzamt „nichts mehr zu tun“. In vielen Fällen stimmt dies auch. Eine Steuererklärungspflicht in Deutschland kann allerdings bestehen, sobald zusätzlich zu den luxemburger Lohneinkünften auch noch sonstige deutsche Einkünfte kommen oder ein Ehepartner in Deutschland arbeitet. Schwierig wird es vor allem dann, wenn der Arbeitsort nicht nur in Luxemburg, sondern auch in Deutschland und/oder weiteren Staaten liegt.
Es kann also durchaus sein, dass auch in Deutschland eine Lohnsteuer entrichtet werden muss.
Besonders als Luxemburg-Neuling empfiehlt sich der Gang zum Steuerberater.
Wichtige Infos zu diesem Thema gibt es hier.

Das Formular für die Lohnsteuererklärung bieten wir hier als Download an.

Auch in Luxemburg spielen Werbungskosten eine wichtige Rolle, wenn die Lohnsteuererklärung ansteht!
Infos dazu gibt es hier.

 
Nützliche Links zusammengefasst:

Der OGBL, die Gewerkschaft Nr. 1 der Grenzgänger in Luxemburg und in der Großregion, steht Ihnen in allen Fragen betreffend das Arbeits- und Sozialrecht zur Verfügung. Mehr Informationen unter www.ogb-l.de