Die nichtansässige Arbeiter die die Gutscheine für ihre Kinder in Anspruch nehmen möchten, müssen eine Beitrittskarte bei der Zukunftskasse anfragen. Diese Beitrittskarte wird nach Unterzeichnung eines Beitrittsvertags mit der Zukunftskasse kostenlos ausgestellt. Um diesen Beitrittsvertrag zu beantragen, haben Sie 2 Möglichkeiten:

  • Sie wenden sich mit den erforderlichen Dokumenten an den Schalter der Zukunftskasse. Der Vetrag und die Karte werden Ihnen vor Ort ausgestellt
  • Sie füllen das entsprechende Formular aus, legen die erforderliche Belegscheine dazu und schicken den Antrag an die Zukunftskasse (CAE-Service CSA; BP394; L-2013 Luxemburg). Wenn der Antrag vollständig ist, lassen wir Ihnen den Vertrag und die Karte per Post zukommen.

 Der Antrag ist kostenlos und kann das ganze Jahr über gestellt werden.

 

 

Bedingungen

 

Der nichtansässige Arbeiter muss in Luxemburg pflichtversichert sein und für sein Kind, für das er die Beitrittskarte beantragt, Kindergeld beziehen.

Die Eltern sind gebeten folgende Dokumente vorzuzeigen:

  • nationale Identifikationsnummer des Kindes
  • In allen Fällen: eine vom luxemburgischen Steueramt ausgestellte Bescheinigung über das Einkommen des Haushalts. Das zuständige Amt finden Sie hier. 
  • Eine Kopie Ihres aktuellen Arbeitsvertrags
  • Aktuelle Bescheinigung über die Haushaltszusammensetzung (maximum 3 Monate alt).
  • Haushaltseinkommen:
  • Falls die Eltern verheiratet sind oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft (PACS) abgeschlossen haben: Steuerbescheid (aus Luxemburg falls Sie in Luxemburg Ihre Steuererklärung machen oder aus Ihrem Residenzland falls Sie dort Ihre Steuererkärung machen) des Haushalts in dem das Kind wohnt. Die Einkommen beider Eltern werden berücksichtigt.
  • Falls der Haushalt keine Steuern zahlt: die drei letzten Lohn- oder Gehaltsabrechnungen samt Bescheinigung darüber, dass keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht.
  • Falls die Eltern weder verheiratet noch eine Lebenspartnerschaft abgeschlossen haben oder alleinerziehend sind: Steuerbescheid der Person die Kindergeld für das Kind bezieht, oder die drei letzten Lohn- oder Gehaltsabrechnungen samt Bescheinigung darüber, dass keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht. Sie müssen auch die biesbezügliche eidesstattliche Erklärung ausfüllen. 
  • Falls die Eltern geschieden sind: Belege des Einkommens der Person die für das Kind Kindergeld in Luxemburg bezieht, sowie ein offizielles Dokument welches die Regelung der Obhut des Kindes angibt (z.B. Auszug aus dem Scheidungsurteil).
  • Falls die Eltern keine Daten zu ihrem Einkommen mitteilen möchten, werden die in der letzten Rubrik der Tabelle der Beteiligung der Eltern namens „Ohne Angabe zum Einkommen” vorgesehenen Beträge angewandt.          

Um Sie noch besser zu bedienen, haben Sie ab den 2.Mai 2017 die Möglichkeit die CSA schriftlich bei uns zu beantragen. Sie müssen dafür das Formular ausfüllen und es mit allen erforderlichen Belegscheine an die Zukunftskasse schicken. Falls die Anfrage komplett ist, erhalten Sie Ihren Gutschein per Post. Natürlich können Sie auch weiterhin Ihren Gutschein am Schalter der Zukunftskasse ausgestellt bekommen.