Mittels massiver Werbung von Versicherungsanbietern wird man in diesen Tagen daran erinnert, dass, wie jedes Jahr, bis zum 30. November ein Wechsel der Kfz-Versicherung möglich ist.
Denn für alle Kunden, deren Autoversicherung bis zum Jahresende läuft – und das sind die meisten – endet an diesem Tag die einmonatige Kündigungsfrist.

In diesem Jahr gibt es einige neue Anbieter – und auch neue Tarife.
Ein Vergleich lohnt sich also allemal.

Besonders, wer länger bei einem Anbieter war, hat sehr gute Chancen, bei einem anderen Versicherer den gleichen Schutz zu einem besseren Preis zu bekommen – dank Neukundenrabatt.
Wer gerne bei seinem Versicherer bleiben möchte, sollte das Unternehmen auf Neukundenrabatte ansprechen – und auch mutig mit Kündigung drohen.
Die Chance ist nicht gering, dass die Versicherung darauf eingeht und einen günstigeren Tarif vorschlägt. Denn ein Bestandskunde ist für die Versicherung aufgrund teils saftiger Vermittlungsprovisionen günstiger, als ein teuer angeworbener Neukunde.

Der Tarifdschungel wird immer undurchsichtiger. Orientierung versprechen zahlreiche Vergleichsportale. „Man sollte jedoch nicht einfach dem Ergebnis des nächstbesten Portals vertrauen, sondern zumindest mehrere Berechnungen auf verschiedenen Seiten durchführen“, so Michael Wortberg, Versicherungsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die Portale arbeiten nicht immer mit den gleichen Daten. Auch sind nicht immer alle gängigen Versicherer auf den Portalen vertreten. So hat sich zum Beispiel einer der Marktführer, die HUK, zusammen mit ihrem Tochterunternehmen, der HUK24, komplett von den Portalen verabschiedet. Und ganz aktuell hat auch das Bundeskartellamt eine Untersuchung von Vergleichsportalen angekündigt.

In sechs wichtigen Tipps hat die Verbraucherzentrale zusammengestellt, was bei einem Wechsel wichtig ist:

Kündigungstermin prüfen
Bei einigen großen Kfz-Versicherern beginnt die Vertragslaufzeit an dem Tag, an dem das Fahrzeug angemeldet wurde. Damit ist eine pauschale Kündigung zum 1. Januar nicht möglich, sondern nur zu dem Datum, an dem die Vertragslaufzeit beginnt.

Versicherungsbestimmungen genau lesen
Um teuren Überraschungen im Schadensfall vorzubeugen, ist es ratsam, die Versicherungsbedingungen genau zu lesen. Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale gibt es Anbieter, die nach einem Schadensfall extreme Rückstufungen vornehmen. Dann wird das vermeintliche Versicherungsschnäppchen schnell zu einer Belastung von mehreren hundert Euro im Jahr.

Schadensfreiheitsklasse schriftlich bestätigen lassen
Die Verbraucherzentrale rät, sich vom aktuellen Anbieter schriftlich bestätigen zu lassen, welche Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) er dem neuen Anbieter melden wird. Es sind Fälle bekannt, in denen der alte Versicherer der neuen Gesellschaft eine ungünstigere Einstufung gemeldet hat als in der Beitragsrechnung aufgeführt. Begründung der Versicherung: Es habe sich um eine interne SF-Klasse gehandelt, die so dem Folgeversicherer nicht übertragen werden könne.

Rabattangebote genau prüfen
Bei Rabattangeboten für Allein- oder Wenigfahrer oder für Garagenfahrzeuge gilt es genau zu prüfen, ob die Versicherungsvorschriften dauerhaft erfüllt werden können. Stellt sich zum Beispiel nach einem Unfall heraus, dass die vereinbarte Kilometer-Pauschale überschritten ist, kehrt sich die Beitragsersparnis durch Rückstufungen und gegebenenfalls Strafzahlungen schnell ins Gegenteil.

Kündigung erst nach Erhalt der neuen Police
Der alte Vertrag sollte erst dann gekündigt werden, wenn die neue Police sicher unter Dach und Fach ist. Es geschieht immer wieder, dass der Vorvertrag aufgehoben wird, die Laufzeit des Neuvertrags aber noch nicht begonnen hat. Im besten Fall drohen dann nur eine Zwangsabmeldung und ein Bußgeld seitens der Zulassungsbehörde. Im schlimmsten Fall ist der Autofahrer bei einem Verkehrsunfall nicht versichert und haftet mit seinem Privatvermögen für alle Folgen.

Rechnung prüfen
Fällt die Rechnung für den neuen Vertrag wider Erwarten höher aus als mit dem neuen Anbieter vereinbart, ist es ratsam, den Beitrag unter Vorbehalt vollständig zahlen. Andernfalls riskiert man den Versicherungsschutz. Durch eine Zahlung unter Vorbehalt wird der Betrag nicht als bindend anerkannt. Der eventuell zu viel bezahlte Betrag kann nach einer Prüfung zurückgefordert werden.

Fragen rund um das Thema Kfz-Versicherung und Vertragswechsel beantworten die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale montags von 9 bis 13 Uhr und mittwochs von 13 bis 17 Uhr am landesweiten Beratungstelefon unter 09001 77 80 80 2 (1,50 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichende Tarife aus den Mobilfunk-netzen). Mit den Telefongebühren sind die Kosten für die Beratung beglichen.