Grenzgänger aufgepasst: Die Wahl der Steuerklasse in Luxemburg ist nach wie vor möglich.

Grenzgänger, die nach August geheiratet haben oder erst Grenzgänger geworden sind, wurden nicht von der Steuerverwaltung angeschrieben.
Sie sollten aber dennoch handeln.

Die luxemburgische Steuerverwaltung hat im Oktober im Rahmen der Steuerreform an alle verheirateten Grenzgänger Briefe gesendet.
Darin wird vielen Pendlern ein Steuersatz zur Steuerklasse vorgeschlagen.
Ob dieser richtig oder falsch ist, wissen die meisten Grenzgänger nicht.
Es herrscht nach wie vor viel Unsicherheit, was nun zu tun ist.

Mit der richtigen Wahl der Steuerklasse können später hohe Nachzahlungen vermieden werden.
Leider ist es so, dass allen Verheirateten ein Steuersatz vorgeschlagen wird, der davon ausgeht, dass sie Alleinverdiener sind.
Dies kann dann bei der späteren Abgabe der Steuererklärung zu enormen Nachzahlungen führen.

Tatsächlich gibt es bereits Beispiele, in denen viel zu hohe Steuersätze vorgeschlagen werden.

Warum zum Beispiel einem verheirateten Handwerker mit 33000 Euro brutto 18% vorgeschlagen werden, ist ein Rätsel.
Gewöhnlich liegt der Steuersatz in der Steuerklasse 2 unter 2%. Es ist also Vorsicht geboten!

Rechtsanwalt Wonnebauer wird bei der kommenden Early Bird Veranstaltung einen Kurzvortrag halten und anschließend für Fragen zur Verfügung stehen.
Grenzgänger, die davon betroffen oder einfach interessiert oder unsicher sind,  können sich hierüber wieder informieren. Kaffe gibt es wie immer vom Restaurant Eurest.

Die Early Bird Steuerinfo findet stat am 12.12.2017 von 7 Uhr – 8 Uhr im Foyer der Autobahnraststätte EUREST an der Grenze Wasserbillig (Richtung Luxemburg).