Das nervt jeden Pendler und Reisenden: Züge fallen aus oder kommen unpünktlich an.
Wer dadurch mehr als eine Stunde später an sein Ziel kommt, kann Geld zurück verlangen.
Das gilt im Fernverkehr und im Nahverkehr gleichermaßen.
Dazu zählen auch Privatbahnen und S-Bahnen.
Schlechte Witterungsverhältnisse sind keine Rechtfertigung für Bahngesellschaften, die Ansprüche zu verweigern. Das hat der Europäische Gerichtshof 2013 entschieden.

Erreicht der Reisende sein Ziel mindestens 60 Minuten später, kann er

  • 25 Prozent des Fahrkartenpreises einer einfachen Fahrt zurück verlangen (ab 120 Minuten Verspätung sogar 50 Prozent) ODER
  • auf die Beförderung verzichten und den gesamten Ticketpreis zurückfordern ODER
  • seine Reise abbrechen, kostenlos zum Startpunkt zurückfahren und die Erstattung des Preises für die nicht genutzte Strecke verlangen.

Wer eine Zeitkarte nutzt (zum Beispiel ein Ticket-Abo eines Verkehrsverbundes), hat Anspruch auf pauschale Entschädigung.
Bei einem Ticket für die zweite Klasse sind es 1,50 Euro.
Um die zu bekommen, muss der Inhaber mehrere Verspätungen und Zugausfälle für längere Zeit sammeln – Entschädigungen werden erst ausgezahlt, wenn sie 4 Euro übersteigen.

Wer auf ein Taxi umsteigt, muss die Kosten dafür meist selbst tragen.
Das Bahnunternehmen erstattet sie in der Regel nur, wenn die letzte fahrplanmäßige Verbindung den Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht bis 24 Uhr erreicht oder wenn sich zwischen 0 und 5 Uhr die planmäßige Ankunft am Zielort um mehr als 60 Minuten verspätet.

Für Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen gelten die Fahrgastrechte nicht. (Quelle/Foto: Verbraucherzentrale NRW)