In Luxemburg können Grenzgänger bestimmte Familienleistungen aus Luxemburg beziehen (Familienzulagen, Kindergeld, Kindergeld, Elternurlaub).

Arbeitet ein Elternteil in Luxemburg und ein Elternteil in Deutschland (oder bezieht in Deutschland “Ersatzleistungen”, z.B. Arbeitslosengeld), so ist maßgebend, wo die Kinder Leben.
Ist der Betrag im anderen Land jedoch höher, so bekommt man den Differenzbetrag ebenfalls ausgezahlt (Ausgleichszahlung).
Wird aus Deutschland kein Kindergeld bezahlt, so kommt der gesamte Betrag aus dem Großherzogtum.
Wenn also beide Eltern Grenzgänger sind, ist ausschließlich das Land Luxemburg für das Kindergeld zuständig (egal, ob die Familie zusammen lebt, oder die Kinder bei einem Elternteil leben).
Das Differenzkindergeld wird an Grenzgänger halbjährlich ausgezahlt.

Wie die CNS jetzt gemeldet hat, findet die kommende Auszahlung ab dem 5. Februar 2018 statt.

Wer noch kein Kindergeld bekommt, muss dafür einen Antrag stellen.

Weitere Infos zu dem Thema gibt es auch auf der Website der CNS.