Bauferien – congé collectif – in Luxemburg bedeutet für Betriebe im Hoch- und Tiefbau, der Heizung-Lüftung-Sanitär Branchen sowie Betriebe, die an Fassaden arbeiten, wie zum Beispiel Stuckateure, dass keine Arbeiten ausgeführt werden dürfen.
Wir veröffentlichen den Zeitraum der Bauferien bereits jetzt, damit sich besonders die Betriebe aus Deutschland, die in Luxemburg Arbeiten verrichten, darauf einstellen können.

Arbeitsverbot für Betriebe aus Luxemburg und dem Ausland

Die Bauferien gelten sowohl für luxemburgische, als auch für ausländische Unternehmen, die Arbeiten im Großherzogtum verrichten – also auch Firmen aus Deutschland.
Um zu bestimmen welcher Tarifvertrag für jedes Unternehmen anwendbar ist, muss man sich die Beschreibung der erlaubten Tätigkeit der „autorisation d’establissement“, die das Unternehmen vom Mittelstandsministerium erhalten hat, anschauen.

Für folgende Berufsgruppen sind die Bauferien fest vorgeschrieben:

  • Hoch- und Tiefbauarbeiter (27. Juli bis 19. August 2018)
  • Sanitär-, Klimatechnik – und Heizungsmonteure (06. August bis 24. August 2018)
  • Gipser und Fassadenmacher – Termin steht laut ITM noch nicht fest

Die Tarifverträge folgender Berufsgruppen sehen keine einheitlichen Bauferien vor:

  • Liftbauer
  • Platten- und Fliesenleger
  • Elektriker
  • Schreiner
  • Maler
  • Dachdecker
  • Zimmerleute
  • Spengler und Wärmeisolierer
  • Glaser

Ausnahmeregelungen sind in Einzelfällen möglich, jedoch nicht für Gipser und Fassadenmacher.
Anträge hierfür müssen spätestens 30 Tage vor Beginn des offiziellen Kollektivurlaubes schriftlich an die Gewerbeaufsicht Luxemburg (ITM) gerichtet werden.
Der Antrag muss über die Anzahl der betroffenen Arbeiter, die Baustelle sowie Anfang und Dauer der Arbeiten Auskunft geben.
Ausführliche Informationen zu den „Bauferien“ gibt es auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht Luxemburg (ITM).