Zum 1. August dieses Jahres konnten sich Arbeitnehmer durch den Index um eine konjunkturbedingte Gehaltsanhebung von 2,5 Prozent freuen.

Dem Ministerium für Arbeit und Beschäftigung zufolge wurde auch der Mindestlohn in Luxemburg zum 1. August 2018 erhöht.

Demnach steigt der soziale Mindestlohn “non-qualifié” von 1.949 Euro auf 2.048,54 Euro monatlich.

Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahre bekommen nun 1.638,83 Euro, bis 18 Jahre dann 1.536,41 Euro.

Der qualifizierte Mindestlohn erhöht sich von 2.339 Euro auf 2.458,25 Euro.

Luxemburg hat, ausgehend von einer 40-Stunden-Woche, den höchsten Mindestloihn in Europa.
Den Mindestlohn in Luxemburg erhalten rund 46.000 Personen, was einen Anteil von 12 Prozent der Beschäftigten ausmacht.

Hintergrund

Um feststellen zu können, wem beispielsweise ein qualifizierter Mindestlohn in Luxemburg gezahlt werden muss, haben Unternehmen bzw. Arbeitgeber die Pflicht, sich über die vorliegenden Qualifikationen des Jobanwärters bereits vor seiner Einstellung zu informieren.
Erst dann kann festgesetzt werden, wie hoch die Vergütung des Betroffenen mindestens ausfallen muss.
Qualifikationen können entweder über diverse Jahre an Berufserfahrung in verschiedenen Unternehmen oder entsprechende Zeugnisse nachgewiesen werden.

Den Mindestlohn in Luxemburg erhalten 46.000 Personen. Dies macht lediglich einen Anteil von 12 Prozent der Beschäftigten aus.