Finanzminister Schäuble will den Kampf gegen Steuerhinterzieher und Briefkastenfirmen mit einem neuen Gesetz verschärfen.
Damit kommen auf Privatpersonen als auch auf Unternehmen höhere Offenlegungspflichten zu.
In Zukunft sollen Steuerpflichtige künftig jede Geschäftsbeziehung zu Briefkastenfirmen angeben.

Das neue Gesetz sieht demnach deutlich strengere Meldepflichten für Steuerzahler und Banken sowie höhere Strafen bei Verstößen.
Deutsche Steuerzahler müssen dann jede Geschäftsbeziehung zu einer Briefkastenfirma im Ausland dem Finanzamt offenlegen – unabhängig davon, ob sie an dem Unternehmen beteiligt sind oder nicht.

Das “steuerliche Bankgeheimnis” soll teilweise aufgehoben werden, damit Banken, die für einen Kunden Geschäfte zu Briefkastenfirmen vermitteln, sollen dies unter bestimmten Voraussetzungen mitteilen müssen.
“Das sogenannte steuerliche Bankgeheimnis nach Paragraph 30a der Abgabenordnung soll aufgehoben werden”, heißt es in dem Entwurf.
Bei Verstößen gegen diese Mitwirkungspflicht soll es ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geben, und die Banken sollen zusätzlich für dadurch verursachte Steuerausfälle haften.

Das Gesetz ist Teil der nationalen Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung. Daneben bereiten die 20 großen Industrie- und Schwellenländer (G 20) neue internationale Standards für Briefkastenfirmen vor.