Sind die Arbeitnehmer verpflichtet, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen?

Ja. Jede Person, die eine Arbeitsstelle anstrebt (Arbeitnehmer, Leiharbeitskräfte, Schüler und Studierende, Auszubildende und Praktikanten) hat sich im Hinblick auf ihre Einstellung einer ärztlichen Untersuchung durch den Arbeitsmediziner zu unterziehen.
Für Arbeitnehmer in Nachtarbeit und für risikobaehaftete Arbeitsplätze muss die Untersuchung vor der Einstellung erfolgen.
Für die übrigen Arbeitsplätze muss die Untersuchung innerhalb von zwei Monaten ab der Einstellung erfolgen.

Welchen Zweck hat die ärztliche Untersuchung?

Ziel der ärztlichen Untersuchung ist es, festzustellen, ob der Kandidat fähig ist, die vorgesehene Stelle zu besetzen oder nicht, das heißt, ob er die geplante Arbeitsstelle ohne Risiko für seine Gesundheit übernehmen kann oder nicht.

In welchen Fällen werden Arbeitnehmer regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen unterzogen?

Zwingend vorgeschrieben sind periodische ärztliche Untersuchungen für folgende Arbeitnehmer:

  • die unter 21 Jahre alt sind;
  • die einen risikobehafteten Arbeitsplatz innehaben;
  • jene, für die der Arbeitsmediziner bei der Einstellungsuntersuchung eine regelmäßige ärztliche Untersuchung für angebracht gehalten hat;
  • in Nachtarbeit tätige Arbeitnehmer.