Nach einer sehr langen Arbeit der Europäischen Kommission ist das Ende der Roaming-Gebühren (auch Roaming-Entgelte genannt) offiziell am 15. Juni eingetreten. Aber auch wenn diese Nachricht die Benutzer, die sich oft mit horrenden Telefonrechnungen wiederfanden, erleichtert, muss man jedoch vorsichtig sein und gewisse Fallen vermeiden…

Die europäische Verordnung beinhaltet einige Einschränkungen, die man besser kennen sollte, bevor man seine Zurückhaltung mit seinem Telefon komplett aufgibt.

Anrufe INS Ausland bleiben mit einem Gebührenzuschlag belegt

Zuerst muss man wissen, dass das, was man Roaming nennt, die Gesamtheit der mobilen Kommunikationen umfasst, die über ein ausländisches Netz realisiert wurden. Das heißt, alle vom Ausland aus getätigten Anrufe, SMS und die Internetnutzung.

Diese Klarstellung ist nützlich, da die Anrufe vom Wohnortland (oder von dem Land, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde) ins Ausland mit einem Gebührenzuschlag belegt bleiben.

Beispiel: Wenn Sie einen französischen Vertrag haben und nach Luxemburg telefonieren, bleibt dies außerhalb ihres Tarifs, außer, wenn Ihr Abonnement internationale Telefonate (Telefonate ins Ausland) umfasst.

Obergrenzen des Datenvolumens kontrollieren

Ein anderer wichtiger Punkt in zahlreichen Verträgen ist, dass die Anbieter eine Obergrenze für das Internet-Datenvolumen, das man im Ausland benutzen darf, setzen. Das heißt, dass gewisse Anbieter 20 GB Datenvolumen zur Verfügung stellen, aber „nur“ 5 GB davon können in Europa benutzt werden.

Für exzessiven Verbrauch  kann eine hohe Rechnung ausgestellt werden

Die Telefonanbieter haben die Möglichkeit, eine Extra-Gebühr für einen sehr hohen Verbrauch im Ausland anzuwenden. Dies kann passieren, wenn die Nutzung im Ausland in vier aufeinanderfolgenden Monaten viel höher ist als die im Wohnsitzstaat. Diese Regelung hat zum Ziel, Missbrauch zu verhindern.

Nicht alle Länder sind vom Ender der Roaming-Gebühren betroffen

Das Ende der Roaming-Gebühren betrifft nur die Länder der Europäischen Union. Dies bedeutet, dass die Anbieter immer noch Extra-Gebühren für Anrufe aus zum Beispiel der Schweiz, Marokko oder den Vereinigten Staaten verlangen können. Achtung: Auch die kleinen Staaten wie der Vatikan, Andorra oder Monaco gehören nicht zu den Ländern, wo es keine Roaming-Gebühren mehr gibt!

Doch es gibt auch Ausnahmen, wie zum Beispiel Island, Norwegen, Liechtenstein und sogar Großbritannien (im Moment noch), wo die Roaming-Gebühren nun verschwinden.

Es ist also anzuraten, bei Ihrem Anbieter zu überprüfen, ob Ihr Vertrag die Länder, in die Sie reisen, umfasst oder nicht, denn jeder Anbieter hat seine eigene Politik in diesem Bereich.

Achtung bei kleinen Abonnements

Den Anbietern ist es erlaubt, gewisse Tarife auf einen rein nationalen Verbrauch zu begrenzen, dies ist vor allem bei einigen kleinen Vertragsmodellen der Fall. Auch hier sollten Sie überprüfen, was enthalten ist und was nicht.