Seit dem 25. September 2017 wird mit den Arbeiten zur Fahrbahninstandsetzung auf der Bundesstraße 49 zwischen Trier-Zewen und Igel begonnen wird. Für die Durchführung der Arbeiten ist jedoch keine Vollsperrung erforderlich, sondern eine abschnittsweise halbseitige Sperrung mittels Lichtzeichenanlage.

Die stark belastete Bundesstraße weist in diesem Streckenabschnitt auf einer Länge von ca. 2000 Metern Risse und Verdrückungen auf. Des Weiteren ist der Asphaltoberbau für die hohe Verkehrsbelastung unterdimensioniert. Aus diesem Grund ist eine Erneuerung des gesamten Asphaltoberbaues, d.h. der Asphalttrag-, -binder- und -deckschicht notwendig.

In diesem Zusammenhang werden auch die Bushaltestellen in Verbindung mit der Querungshilfe auf der Bundesstraße in Höhe der Einmündung Feilenkreuz behindertengerecht umgebaut.

Die Arbeiten können auf Grund der auf dieser Strecke ausreichend zur Verfügung stehenden Fahrbahnbreite unter halbseitiger Sperrung des Verkehrs mittels Lichtzeichenanlage in ca. 500m langen Abschnitten ausgeführt werden.

Der Ablauf ist wie folgt vorgesehen: Zunächst wird auf der gesamten Baulänge das moselseitige Bankett verfestigt, um die Verkehrssicherheit während der halbseitigen Verkehrsführung zu erhöhen. Danach werden halbseitig auf einem ca. 500m langen Sperrabschnitt die Asphaltschichten ausgebaut und ein Teil der vorhandenen Frostschutzschicht abgetragen, ehe ein neuer verstärkter Asphaltoberbau hergestellt wird.

Die weiteren Abschnitte werden in gleichem Ablauf hergestellt.

Der Landesbetrieb Mobilität Trier rechnet mit einer Bauzeit von ca. 3 Monaten, so dass die Arbeiten bei entsprechender Witterung noch in diesem Jahr abgeschlossen werden können.

Auftragnehmer für diese Baumaßnahme ist die Fa. Kohl Bau aus Irrel. Die Kosten in Höhe von ca. 1,5 Mio Euro gehen zu Lasten der Bundesrepublik Deutschland.

Der Landesbetrieb Mobilität Trier bittet um Verständnis für die zu erwartenden Einschränkungen für die Verkehrsteilnehmer verweist aber gleichzeitig auf die Pressemitteilungen vom 20.08.2017 und 05.09.2017, aus denen hervorgeht, dass eine zeitliche Verschiebung der Maßnahme bis zur Aufhebung der Sperrung der Richtungsfahrbahn Bitburg der B 51 am Trierer Berg nicht möglich ist, um die Koordinierung der unaufschiebbaren und bereits vergebenen Arbeiten an der A 64, Sauertalbrücke nicht zu gefährden.