Im Rahmen der Reform der Kinderbetreuung, wurden in Luxemburg auch die Tarife der Gutscheine für ausserschulische Kinderbetreuung (CSA) zu Gunsten der Eltern reformiert.
Die neuen Tarife treten am 1. Oktober 2017 in Kraft.

Wer bereits eine CSA-Karte hat, braucht die Karte nicht zu erneueren.
Die neuen Tarife werden automatisch angewandt.

Seit September 2016 können in Luxemburg arbeitende und im Ausland wohnende Eltern ebenfalls in den Genuss des CSA-Systems kommen und ihr Kind in eine Betreuungsstruktur in Luxemburg einschreiben.

So funktioniert´s:

Grenzgänger, die die Gutscheine für ihre Kinder in Anspruch nehmen möchten, müssen eine Beitrittskarte bei der Zukunftskasse anfragen.
Diese Beitrittskarte wird nach Unterzeichnung eines Beitrittsvertags mit der Zukunftskasse kostenlos ausgestellt.
Um diesen Beitrittsvertrag zu beantragen, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Sie wenden sich mit den erforderlichen Dokumenten an den Schalter der Zukunftskasse. Der Vetrag wird vor Ort ausgestellt, die Karte erhalten Sie später per Post.
  • Sie füllen das entsprechende Formular aus, legen die erforderliche Belegscheine dazu und schicken den Antrag an die Zukunftskasse (CAE-Service CSA; BP394; L-2013 Luxemburg). Wenn der Antrag vollständig ist, lassen wir Ihnen den Vertrag und die Karte getrennt per Post zukommen.

Der Antrag ist kostenlos und kann das ganze Jahr über gestellt werden.

Bedingungen

Der Grenzgänger muss in Luxemburg pflichtversichert sein und für sein Kind, für das er die Beitrittskarte beantragt, Kindergeld beziehen.

Die Eltern müssen folgende Dokumente vorzeigen:

In allen Fällen:

  • Eine vom Steueramt ausgestellte Bescheinigung über Ihr Einkommen in Luxemburg oder der vom Steueramt ausgestellten Beleg, dass Sie nicht steuerpflichtig sind;
  • Ihr Arbeitsvertrag;
  • Eine Haushaltszusammenstellung;

Wenn Sie verheiratet sind, in einer eingetragenen Partnerschaft oder in einer Patchwork-Familie leben:

  • Der letzte Steuerbescheid des Haushaltes falls Sie gemeinsam besteuert werden, oder die Steuerbescheide beider Personen. Falls Sie nicht steuerpflichtig sind: eine vom Sozialversicherungszentrum ausgestellte Einkommensbescheinigung;
  • Nachweis über jedes Einkommen das im Ausland bezogen wird (Krankengeld, Arbeitslosengeld usw.)

Wenn Sie getrennt oder geschieden sind:

  • Der letzte Steuerbescheid der in Luxemburg arbeitenden Person. Falls Sie nicht steuerpflichtig sind: eine vom Sozialversicherungszentrum ausgestellte Einkommensbescheinigung;
  • Der Auszug aus dem Scheidungsurteil, der die Zahlung des Unterhaltsgeld sowie das Sorgerecht schildert;
  • Ein Nachweis über das eventuell erhaltene Unterhaltsgeld. Falls kein Unterhaltsgeld bezahlt wurde, muss eine eidesstattliche Erklärung unterschrieben werden.   

Weitere Info´s gibt es hier.