In Luxemburg müssen alle auf öffentlichen Verkehrswegen verkehrenden Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) mit 4 ordnungsgemäßen Winterreifen (Winterreifen, Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen mit einer M.S.-, M+S-, M&S-Kennzeichnung oder dem Bergpiktogramm/Schneeflocke) ausgestattet sein.

Die Regelung gilt für alle Fahrer, unabhängig davon, in welchem Land das Fahrzeug zugelassen ist (d.h. auch für Grenzgänger und Transitverkehr). Die Missachtung dieser Vorschrift wird mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung in Höhe von 74 € bestraft. Fahrzeuge, die entlang der öffentlichen Verkehrswege geparkt sind oder abgestellt wurden, sind hingegen nicht betroffen.

Bei Lkw, Linien- und Reisebussen reicht es, wenn alle Antriebsachsen mit Winterreifen ausgestattet sind. Das Gleiche gilt für Wohnmobile, deren amtlich zugelassene Höchstmasse 3,5 t überschreitet.

Die neue Winterreifenpflicht gilt nicht für Kleinkrafträder, Dreiräder, Leichtmotorfahrzeuge sowie Traktoren und selbstfahrende Maschinen. Außerdem gilt sie nicht für bestimmte Fahrzeugkategorien, wenn es für diese werkseitig keine Winterreifen gibt, d. h.:

  • Sonderfahrzeuge, bei denen es sich nicht um Wohnmobile handelt;
  • Fahrzeuge der Armee, der Polizei, der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung(Administration des douanes et accises), der Rettungsdienstverwaltung (Administration des services de secours) sowie der kommunalen Feuerwehren.

Bei Fahrzeugen, die im Winter der Kfz-Hauptuntersuchung unterzogen werden, muss man darauf vorbereitet sein, dass die Felgen und/oder Reifen ein Abnahmeverfahren durchlaufen müssen, insbesondere dann, wenn ihre Maße nicht den auf der Konformitätsbescheinigung des Fahrzeugs angegebenen Maßen entsprechen. Deshalb ist es ratsam, immer die technischen Unterlagen der jeweiligen Felgen und/oder Reifen mitzunehmen.

Hinweis: Es gibt keinen offiziellen Termin, an dem der Winter beginnt bzw. endet. Winterreifen sind nur vorgeschrieben, wenn die Wetter- und Straßenverhältnisse dies erfordern. Die vier Winterreifen eines Fahrzeugs müssen vom selben Typ sein.

Damit die Autofahrer im Winter sicher unterwegs sind, bietet der Automobilclub Luxemburg (ACL) vielerorts in Luxemburg kostenlose Kontrollen der Fahrzeugbeleuchtung und -bereifung an.