Ab 2018 zehn Tage “Pappe-Congé”
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 15/12/2017 um 00:12
Das Parlament in Luxemburg hat am Donnerstag den Gesetzesentwurf zum geplanten Sonder- und Familienurlaub angenommen.
57 Abgeordnete stimmten mit Ja, drei enthielten sich.
Darüber können sich besonders werdende Väter freuen. Sie haben in Zukunft Anspruch auf zehn Tage Sonderurlaub nach der Geburt ihres Kindes.
Bislang gab es nur zeri Tage Sonderurlaub.
Die Änderung tritt bereits zum 1. Januar 2018 in Kraft.
Eine weitere wichtige Änderung wurde ebenfalls verabschiedet:
Wenn ein Kind bis zum 15. Lebensjahr krank wird, bekamen in Luxemburg beschäftigte bislang zwei Tage im Jahr die Möglichkeit, bei dem kranken Kind zu bleiben.
Ab 2018 gibt es dafür eine Staffelung.
Der Sonderurlaub kann innerhalb der unten stehenden Altersspanne nach Bedarf ausgereizt werden.
In Zukunft sind bei einem Kind bis 4 Jahre bis zu 12 Tage pro Elternteil möglich.
Ist das Kind 5 bis 12 Jahre alt, sind es sogar 18 Tage.
Für einen Jugendlichen von 13 bis 18 Jahre gibt es 5 Tage Sonderurlaub bei Krankheit.
Bei behinderten Kindern verdoppelt sich die jeweilige Zahl an Urlaubstagen.
In Fällen von schweren Erkrankungen kann auf Anraten des “Contrôle médical” ein Sonderurlaub von maximal 52 (von 104) Wochen beantragt werden.
Der Mutterschaftsurlaub (Congé postnatal) wird in Zukunft immer zwölf Wochen dauern, unabhängig davon, ob Mütter ihr Kind stillen oder nicht.
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Ja. Dein Kind wird in diesem Sommer 10, du hast in den letzen 5 Jahren je 2 Tage genommen, bleiben dir 8 Tage bis zum 14. Geburtstag des Kindes! Hast du keine genommen, bleiben dir 18.
Viel Aufwand für kaum mehr Tage in der Summe
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Genau da schwimme ich ja "Den in der Vergangenheit genommenen Tagen wird Rechnung getragen!"
Wird den nicht genommenen Tage dann auch Rechnung getragen?
Es steht im Gesetz : Den in der Vergangenheit genommenen Tagen wird Rechnung getragen!
Art. 2. Disposition transitoire
Les jours de congé pour raisons familiales déjà pris au moment de l’entrée en vigueur de la présente loi sur base des anciennes dispositions légales dans la tranche d’âge concernée sont portés en déduction du nombre maximal de jours de congé familial pouvant être attribués dans la tranche d’âge en question.
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Ich stelle mir eine ganz andere Frage, was ist mit den Kinder die bereits in einer Altersklasse drin sind?
Bekommen wir das anteilig für den Rest der verbleibenden Zeit, oder bekommen wir nicht genommene Tage aus der Vergangenheit auch dazu?
kiwu2009
von 0 - 4 Jahre = 4 Jahre 12 Tage zusammen = 3 Tage pro Jahr
von 4 - 12 Jahre = 9 Jahre 18 Tage zusammen = 2 Tage pro Jahr
Der Unterschied zu vorher ist, das du nicht mehr nur 2 Tage pro Jahr nehmen kannst, sondern mehrere Tage und dann vielleicht im nächsten Jahr keinen Tag bis du die 18 Tage aufgebraucht hast.
Die 18 Tage gelten nicht pro Jahr, sondern für den gesamten Zeitraum zwischen 4 Jahre und 12 Jahre
Also ich finde es großartig, dass hier mal endlich eine Verbesserung gekommen ist.
Das einzige was ich nicht verstehe, warum Eltern zwischen dem 0 - 4 Jahre 12 Tage zur Verfügung haben und ab dann bis zum 13 Lebensjahr 18 Tage. Eigentlich sollte es gerade bei Kleinkindern umgekehrt sein.
Verwechselt nicht die 10 Tage für die Geburt eines Kindes mit den Änderungen im Falle eines kranken Kindes!
http://www.luxembourg.public.lu/de/vivre/famille/parents/conge-parents/index.html
Das deckt sich ja mit dem Verständnis von Michael125
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Es sind die jeweiligen Obergrenzen pro Jahr in der jeweiligen Altersklasse, wenn die allerdings verbraucht sind gibts in den Folgejahren der gleichen Alterklasse nix mehr, der Artikel auf Wort.lu vor 4 Tagen war da deutlich klarer formuliert.
Michael125
Wo steht das denn das dies pro Jahr ist.
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ist aber pro Jahr.
Michael125
Wo steht das?
Hab gerade erklärt bekommen das 0-4 Jahre 12 Tage und wenn man die nicht braucht 5-12 hat man 18 Tage das dann 30 hast.
Wäre also nur in der Staffellung und nicht pro Jahr
Annini
Pro Jahr
Michael125
Das mit den Tagen ist das pro Jahr oder im genannten Zeitraum 18 Tage von 5-12 Jahre?