Künftig wird das Zahlen mit Kreditkarte wohl noch gängiger werden.
Denn für Kreditkartenzahlungen bei Buchungen zum Beispiel von Hotels sowie Einkäufen über das Internet dürfen Händler ab Mitte Januar 2018 keine gesonderten Gebühren mehr verlangen.

Hintergrund ist eine neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie, die dann europaweit gilt und die bis 13. Januar auch in deutsches Recht umgesetzt sein muss.
Eingeschlossen sind “besonders gängige” Zahlungsmittel wie Girokarten oder Kreditkarten von Mastercard oder Visa.

Auch im Supermarkt wird Bezahlen mit Kreditkarte einfacher

Auch bei Kartenzahlungen im stationären Handel dürfen keine Aufschläge berechnet werden.

Generell verboten sind in Zukunft auch auch Zusatzgebühren bei allen Überweisungen und Lastschriftverfahren im SEPA-System.
Bislang war nur vorgeschrieben, dass ein gängiges und zumutbares Zahlungsmittel ohne zusätzliche Kosten angeboten wird.

Der Trend geht damit noch weiter weg vom Bargeld.
Neben Karten wird in Zukunft auch das Bezahlen mit dem Smartphone immer gängiger werden.

Verbraucherfreundlich: Haftung bei Missbrauch sinkt

Bei einem Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte haften Kunden ab Januar 2018 nur noch mit einem Betrag von 50 Euro, solange sie die Karte oder das Online-Konto nicht gesperrt haben.
Derzeit liegt die Haftungsgrenze für entstandene Schäden noch bei 150 Euro, erklärt der Bankenverband.
Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften Kunden weiterhin unbeschränkt. Hotels oder Autovermietungen reservieren bei der Buchung außerdem oft einen Betrag auf dem Kartenkonto des Kunden. Ab kommendem Jahr muss der Karteninhaber dem vorher zustimmen.