Mitteilung des OGBL

Die OGBL-Kampagne «E Sozialpak fir Lëtzebuerg» startete im Herbst 2015.
Als Reaktion auf die Krisenbelastungen der Austeritätspolitik der Regierungen Juncker (2009-2013) und Bettel (bis 2014, „Zukunftspak“), die durchweg die Kaufkraft der privaten Haushalte, vor allem die der mittleren und unteren Einkommensschichten, verminderten.
Der Widerstand des OGBL gegen die Austeritätspolitik der einzelnen Regierungen war wichtig.

Er hat Schlimmeres verhindert und er hat zu einer teilweisen Korrektur der Krisenbelastungen geführt. Doch teilweise ist nicht ganz. Trotz Steuerreform, trotz des Respekts des gesetzlichen Indexmechanismus und anderer positiver Maßnahmen hat die aktuelle Regierung bislang nur einen Teil des Weges beschritten. Wo bleibt der Rest? Der anhaltende Wirtschaftsboom berechtigt zu dieser Frage.
Nachdem der OGBL am vergangenen 28. November seine Aktion „Mehr Kaufkraft jetzt“ lanciert hatte, haben einige Regierungsmitglieder die Notwendigkeit der strukturellen Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns erkannt.
Andere nicht.
Der Staatsminister flüchtet sich in die Ausrede, dass eine Erhöhung des Mindestlohns nicht im Koalitionsprogramm von 2013 vorgesehen sei. Wie hätte es damals auch anders sein können? Wie lächerlich hätte sich die Regierung gemacht, wenn sie damals die Fortsetzung der Austeritätspolitik („Zukunftspak“) mit dem Vorhaben einer strukturellen Erhöhung des Mindestlohns verbunden hätte!
Seit längerem sind aber die wirtschaftlichen Eckdaten definitiv andere. Die Wirtschaft läuft und die Spielräume sind vorhanden. Auf neue und veränderte Situationen muss eine Regierung flexibel und produktiv reagieren. Eine notwendige Reform muss unter solchen Umständen möglich sein. Auch wenn sie nicht im Koalitionsprogramm steht.
Der Staatminister hat die Meinung geäußert, dass eine Erhöhung des Mindestlohns zunächst mit den Sozialpartnern diskutiert werden müsste. Die Aussage löst Staunen und Befremden aus. Der OGBL fordert die strukturelle Anpassung des Mindestlohns um 10% seit Herbst 2015! Es war der Staatsminister in eigener Person, der dann Anfang 2017 den Wirtschafts- und Sozialrat mit der Ausarbeitung eines Gutachtens beauftragte. Die Meinung der Sozialpartner liegt der Regierung seit dem 11. Juli 2017 vor! War die Initiative des Staatsministers etwa nur ein taktisches Kalkül um Zeit, über die Legislaturperiode hinweg, zu gewinnen? Übrigens scheint auch der Fraktionsführer der CSV nichts von diesem Gutachten zu wissen. Und sollte es noch nicht bekannt sein: in diesem Gutachten hat die Patronatsseite, wie allseits erwartet, eine strukturelle Erhöhung des Mindestlohns abgelehnt. Und an dieser Ablehnung wird sich wie beim Index auch 2018, 2019, 2020 usw. nichts ändern.

Fakt ist, dass die Regierung noch genug Zeit hat, um eine strukturelle Erhöhung des Mindestlohns vorzunehmen.
Für 40 Stunden Arbeit liegt der Mindestlohn bei 1727 € netto. Bereits vor vier Jahren lag die offizielle Schwelle des Armutsrisikos bei 1763 € netto. Die Salariatskammer schätzt für 2017 die Schwelle des Armutsrisikos auf 1860 € netto ein. Die Studie des STATEC zum Referenzeinkommen geht von über 1900 € netto (2016) aus, um in Luxemburg ein „dezentes, aber bescheidenes“ Leben führen zu können.
Und wie steht es mit der „Wettbewerbsfähigkeit“ der Betriebe? Für die Wirtschaftsbereiche, in denen die meisten Mindestlohnverdiener arbeiten, belegen die Vergleichszahlen mit den Nachbarnländern, dass die luxemburgischen Lohnkosten nicht zu hoch sind. Hat nicht sogar der Wirtschaftsminister behauptet, dass die Erhöhung des Mindestlohns wirtschaftlich verkraftbar wäre?

Falsch ist ebenfalls das Argument, dass es vor allem Grenzgänger sind, die dieses Lohnsegment besetzen. Der Anteil der Grenzgänger bei den unqualifizierten Tätigkeiten ist derselbe als der Anteil der Grenzgänger am gesamten Arbeitsmarkt Luxemburgs. Es muss ebenfalls hervorgestrichen werden, dass in Luxemburg der Anteil von unqualifizierten Arbeitnehmern, die arbeitslos sind, im europäischen Durchschnitt liegt und sogar niedriger ist als jener in Frankreich oder in Belgien.
Und völlig unbewiesen ist ebenfalls die Behauptung, dass eine Erhöhung des Mindestlohnes zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit führen würde. Studien lassen eher auf positive Einflüsse auf die Wirtschaft und auf den Arbeitsmarkt schließen.

Der Mindestlohn ist keine staatliche Sozialleistung, sondern ein Element nationaler Lohnpolitik. Er ist eine gesetzliche Maßnahme, die in die Verteilung der gesellschaftlichen Produktivität eingreift. Auch im Sinne einer gerechteren Verteilung innerhalb der allgemeinen Lohnhierarchie. Zwischen 2000 und 2015 hat sich in Luxemburg die Lohnschere zwischen dem niedrigsten Lohn der oberen 5% und dem höchsten Lohn der unteren 20% von 3,65 auf 4,31 entwickelt. Es ist höchste Zeit diesem Anstieg der ungleichen Verteilung Einhalt zu gebieten.
Der OGBL fordert kurzfristig von der Regierung die Gesetzesinitiative für die strukturelle Verbesserung des gesetzlichen Mindestlohns um 10%. Mit oder ohne Etappenmodell. Und eine Gesetzesinitiative für die Befreiung der Mindestlohnverdiener von den direkten Steuern. (Quelle: OGBL)