Seit einem Jahr gibt es in Luxemburg ein neues Nationalitätengesetz. Jetzt hat Justizminister Felix Braz Bilanz gezogen.

Demnach haben zwischen April 2017 und Januar 2018 6.443 Menschen einen Antrag auf Einbürgerung gestellt. Damit sind im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Vorjahr drei Mal mehr Anträge eingegangen.

Das neue Gesetz wurde um zahlreiche Möglichkeiten erweitert, die luxemburgische Staatsangehörigkeit zu erlangen. Neu ist zum Beispiel das Prinzip des Geburtsortes. Kinder, die im Großherzogtum geboren sind, können ohne sonstige Voraussetzungen die Staatsangehörigkeit beantragen. Das gilt auch dann, wenn beide Eltern keinen luxemburgischen Pass haben.

Bislang musste mindestens ein Elternteil bereits die luxemburgische Staatsangehörigkeit. Für Jugendliche geschieht dies automatisch, sobald sie volljährig werden. Wer nicht solange warten will, kann bereits mit zwölf Jahren und der Genehmigung der Eltern die luxemburgische Staatsangehörigkeit beantragen.

Natürlich müssen die Eltern in Luxemburg ihren Wohnsitz haben. Ein Kind, dessen Eltern zum Beispiel als Grenzgänger in Trier leben, wird nicht mit einem luxemburgischen Pass ausgestattet, nur weil es in einem Krankenhaus im Großherzogtum geboren wird.

Nach wie vor gilt: Wer die luxemburgische Staatsangehörigkeit beantragen möchte, aber noch kein luxemburgisch spricht, kann einen Sprachkurs besuchen und anschließend eine Prüfung ablegen.

Derzeit sind bis zum Sommer dieses Jahres alle Kurse ausgebucht. Zusätzlich zum Sprachtest muss die Landeskundeprüfung „Vivre ensemble au Grand-Duché“ („Im Großherzogtum zusammenleben“) bestanden werden.