Nur ein einziger von 52 angeschriebenen Versicherern bietet in Risikogebieten von sich aus eine Versicherungspolice gegen Schäden durch Hochwasser und Starkregen ohne Selbstbeteiligung an.
Das ist das ernüchternde Ergebnis einer Umfrage der Verbraucherzentale Rheinland-Pfalz zur Elementarschadensklausel in der Wohngebäudeversicherung vom Herbst 2017.

Mit ihrer Umfrage wollten die Verbraucherschützer überprüfen, ob es für Besitzer von Wohnhäusern einfacher geworden ist, sich gegen die Elementargewalten zu versichern.
Dazu hat die Verbraucherzentrale 52 Versicherer angeschrieben, die in Rheinland-Pfalz Gebäudeversicherungen anbieten, und gefragt, ob sie automatisch auch den Schutz für Schäden von Starkregen und Hochwasser im Vertrag mit aufnehmen.

Durch dieses Opt-Out-Verfahren erhält der Kunde einen Rundum-Schutz für sein Haus. Zu diesem Vorgehen raten sowohl Verbraucherschützer als auch der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Wer auf den Schutz verzichten möchte, muss sich dann aktiv dagegen entscheiden.

„Das Ergebnis ist enttäuschend

„Das Ergebnis ist enttäuschend“, sagt Michael Wortberg, Versicherungsreferent der Verbraucherzentrale. „22 der befragten 52 Gesellschaften haben entweder gar nicht erst geantwortet, eine Antwort ausdrücklich verweigert oder unverständliche Antworten abgegeben.

Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass diese Gesellschaften überhaupt kein Interesse daran haben, ihren Versicherten Elementarschutz zu gewähren. Dabei behauptet der GDV immer, dass mehr als 98 Prozent aller Wohngebäude in Deutschland problemlos versicherbar seien,“ so der Versicherungsexperte.

Doch selbst in Gebieten, die bisher von Hochwasser und Starkregen verschont wurden, bieten nur vier von 52 Anbietern das Opt-Out-Verfahren ohne Selbstbehalt an. 14 weitere Gesellschaften sind zumindest bereit, Verträge mit einem Selbstbehalt anzubieten.

„Die Versicherungssituation hat sich nicht verbessert“

Die Verbraucherschützer haben bereits in einer ersten Untersuchung im Jahr 2015 festgestellt, dass ein solcher Selbstbehalt je nach Lage des Gebäudes bis zu 10.000 Euro betragen kann.

Ein Betrag, der für viele kaum erschwinglich ist. „Die Versicherungssituation im Bereich Starkregen und Hochwasser hat sich in unseren Augen überhaupt nicht verbessert“, kritisiert Wortberg, „und das, obwohl alle Seiten immer wieder übereinstimmend feststellen, dass die Schäden insbesondere durch Starkregen permanent steigen.

Das System mit bezahlbaren Prämien für alle Hausbesitzer könne nur dann funktionieren, wenn es eine Pflichtversicherung gäbe, durch die die Kosten solidarisch verteilt würden, so die Meinung des Versicherungsexperten.

Angesichts der Vielzahl der Schäden in bisher nicht betroffenen Gebieten, wie zum Beispiel Linz am Rhein, Donnersbergkreis, Schwarzwald oder Trier-Land, fordert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz alle Verantwortlichen aus Politik und Versicherungswirtschaft auf, sich zeitnah zusammen zu setzen und nicht mehr das „Ob“, sondern das „Wie“ einer Pflichtversicherung zu planen.

Ein solches System sei nicht finanzierbar

Das Argument der Wirtschaft, dass ein solches System nicht finanzierbar sei, hält Versicherungsexperte Wortberg für aus der Luft gegriffen: „Selbst in einem so kleinen Land wie der Schweiz funktioniert diese Pflichtversicherung seit über 80 Jahren und es ist bisher kein Versicherer dadurch in den Konkurs gegangen.“

Der Bericht und die ausführliche Tabelle mit allen erfassten Daten zu den Gesellschaften im Einzelnen sind zu finden im Internet unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/MarktcheckElementarschaden2017.

Hauseigentümer, die auf der Suche nach einer Versicherung sind, finden in der Einzelauswertung Gesellschaften, bei denen sie sich in den verschiedenen Gefährdungsklassen Angebote einholen können.

Bei möglichen Preisunterschieden von bis zu 300 Prozent bei gleichen Leistungen ist darüber hinaus aber auch ein Preisvergleich unerlässlich. (Quelle: Verbraucherzentrale RLP)

Hintergrund

Mit einer Elementarschadenversicherung können Gebäude gegen Naturkatastrophen, wie z.B. Überschwemmungen, Erdrutsche und Starkregen abgesichert werden.
In Rheinland-Pfalz wurden in den vergangenen Jahren Regionen von Starkregen, Überschwemmungen und deren Folgen heimgesucht, die zuvor nicht als Risikogebiete für solche Ereignisse galten.
Die dortigen Anwohner, z.B. im Donnersbergkreis, hatten daher oft innerhalb ihrer Gebäudeversicherung keine Elementarschadenversicherung abgeschlossen. Die Folge: Hauseigentümer mussten die entstandenen Schäden komplett selbst tragen. (Foto: Wikipedia)