Wer schon mal den Strom- oder Gasanbieter gewechselt hat, weiß: Viele Anbieter locken neue Kunden mit Zauberworten wie „Neukundenbonus“, „Sofortbonus“ oder „Preisgarantie“.
Dass sich der Strompreis in Deutschland aber aus mehreren Bestandteilen zusammensetzt und sich Garantien oft nur über einen Teil des Preises erstrecken, ist vielen unbekannt.

Ein Bonus wird oft nicht direkt ausgezahlt, sondern in der Regel erst mit der Jahresschlussrechnung oder dem ersten Monatsabschlag im Folgejahr verrechnet.
Viele Anbieter regeln das in den vertraglich vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem sogenannten Kleingedruckten. Immer wieder wenden sich Verbraucher wegen Schwierigkeiten bei der Auszahlung der Boni an die Verbraucherzentrale.
Diese hilft bei allen Schwierigkeiten und Fragen – auch dann, wenn Anbieter mit fadenscheinigen Begründungen die Zahlung des Bonus ganz verweigern oder sich der vereinbarte Energiepreis trotz Garantie ändert.

Fragen rund um das Thema Energieversorgung beantwortet der Energierechtsberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz.

Eine Terminvereinbarung ist erforderlich, per Telefon unter (06131) 28 48 0 oder per E-Mail an [email protected].

Die Verbraucherzentrale bietet in Mainz auch eine Überprüfung von Heizkostenabrechnungen nach Einsendung der Unterlagen an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Postfach 4101 in 55031 Mainz an.

Ein persönliches Beratungsangebot für den Wechsel des Strom- und Gasversorgers gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale ebenfalls nach Terminvereinbarung.