Millionen Dieselauto-Fahrer können vielleicht bald nicht mehr unbegrenzt in Städten mit hoher Luftbelastung fahren.
Das deutsche Bundesverwaltungsgericht wies am Dienstag die Revision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen die von örtlichen Verwaltungsgerichten geforderten Fahrverbote zurück.

Das Urteil sieht Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung von Fahrverboten vor.
In Stuttgart seien Fahrverbote beispielsweise nicht vor dem 1. September 2018 möglich.
Außerdem solle es Ausnahmeregelungen etwa für Handwerker geben.
Es gebe aber keine finanzielle Ausgleichspflicht.
“Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen”, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher.
Die zuständigen Landesbehörden hätten es in der Hand, einen “Flickenteppich” zu verhindern.

Kurz vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wurden am Wochenende Vorbereitungen des Verkehrsministeriums für mögliche “streckenbezogene Verkehrsverbote oder -beschränkungen” bekannt.
Sie zielen allerdings nur auf besonders belastete Straßen und nicht auf größere Innenstadtbereiche.
Laut Verkehrsministerium bleibe das Ziel, pauschale Fahrverbote zu vermeiden. Es gehe um Regeln für eine “gezielte Verkehrslenkung“.

Pendler müssen mit Wertverlust ihrer Dieselfahrzeuge rechnen

Umweltschützer und die Grünen kritisierten den überraschenden Vorstoß und verlangen weiterhin eine bundesweite “blaue Plakette”, mit der generell nur saubere Diesel in bestimmte Stadtgebiete fahren könnten.
Wirtschaftsexperten warnten davor, dass bei Fahrverboten Geschäfte in Städten nicht beliefert werden oder Handwerker nicht mehr zu Kunden kommen.
Auch mit Ausnahmeregelungen wären wohl zahlreiche Pendler betroffen, deren Dieselautos an Wert verlieren würden.
FDP-Verkehrsexperte Oliver Luksic bezeichnete die Pläne „kalte Enteignung von Millionen Autofahrern“. Viele Menschen hätten in gutem Glauben Diesel-Autos gekauft.

Die EU-Kommission hatte die bisherigen Anstrengungen Deutschlands als nicht ausreicheichend kritisiert und droht mit einer Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH).