Arbeitslosengeld für Grenzgänger bald aus Luxemburg
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 15/06/2018 um 00:06
Verliert ein Grenzgänger seinen Job in Luxemburg, so ist bislang nicht das Großherzogtum, sondern Deutschland als Wohnland für das Arbeitslosengeld zuständig.
Dafür wird der Bruttolohn zuerst in Deutschland versteuert, bevor dann vom Nettolohn nach deutscher Berechnung die Abzüge errechnet werden.
Der Voreteil des höheren Nettolohns ist damit in Sachen Arbeitslosengeld verpufft.
Für viele Pendler, deren Lebenshaltungskosten oder zum Beispiel der Kredit fürs Eigenheim auf den bisherigen Verdienst aus Luxemburg ausgelegt sind, kann das zu einem Problem werden.
Kollegen, die in Luxemburg gemeldet sind, bekommen da ganz andere Bezüge.
Neues EU-Gesetz auf dem Weg
Ende nächster Woche sollen die europäischen Arbeitsminister eine neue Verordnung über die Entschädigung von arbeitslosen Grenzgängern ratifizieren.
diegrenzgaenger.lu hat im Vorfeld bereits über diese Thematik berichtet.
Dies würde nun in die Zuständigkeit des Landes fallen, in dem der Arbeitnehmer tätig ist.
Die derzeit in Brüssel geführten Diskussionen drehen sich um eine umfassende Überarbeitung der Entschädigung von arbeitslosen Grenzgängern.
Die Arbeitsminister der Mitgliedstaaten wollen eine neue Verordnung erlassen, wonach die Leistungen bei Arbeitslosigkeit vom Beschäftigungsland und nicht mehr vom Wohnsitzland gezahlt werden sollen.
Dies gilt natürlich auch für Pendler in der Großregion.
Deutschland ist in dem Fall froh über die Pläne – die Luxemburgische Regierung sieht enorme Kosten auf sich zukommen und weehrt sich wehement.
Das neue System würde bedeuten, dass der Arbeitslose, der zwölf Monate lang in einem Nachbarland gearbeitet hat, von diesem zu 100% bezahlt wird.
Eine Regelung, das angesichts des Beitrags zur Wirtschaft der betreffenden Länder logisch erscheint: Die Steuerzahler zahlen dort ihre Steuern, ohne in vollem Umfang von der Umverteilung auf dem Territorium zu profitieren, sprich, Arbeitslosengeld im Falle einer Arbeitslosigkeit zu bekommen. Grenzgänger zahlen aber nunmal die gleichen Steuern, wie in Luxemburg Ansässige.
“System würde implodieren”
Auf der luxemburgischen Seite sieht man das ganz anders.
Ein Beitrag im Le Quotidien, herausgegeben von Romain Van Dyck, berichtet über die Reaktion des Arbeitsministers Nicolas Schmitt. “Wenn wir morgen, und morgen ist vielleicht morgen, wenn ich mir Brüssel anhöre, gezwungen wären, für alle Menschen, die hier arbeiten, nicht hier leben und manchmal ihren Arbeitsplatz verlieren, Sorge zu tragen – ich sage, zu besetzen, nicht zu finanzieren -, würde unser System implodieren.”
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Dann kommt in 7Jahren das große Gejammere über die Prozeduren und vor allem die Sanktionen wenn z. Bsp. ein Termin nicht eingehalten worden ist.
Darüber reden wir in 10 Jahren nochmal....aber keine Sorge, die Hose, Höschen trage ich nicht, ist noch ganz trocken. Und auch sonst bin ich entspannt.
Es ist ja nur richtig, dass L die Kosten übernimmt. Nur denke ich, dass L irgendwann ein Problem mit seinem Modell bekommt (wenn man alle Faktoren berücksichtigt). Denn die Pensionäre und Rentner der Zukunft wollen auch bezahlt werden.......wie hoch waren die Zusagen hier nochmal? Ach ja, nur schlappe 1184 Prozent Differenz. Also es wird wahrscheinlich nicht bei 10 EUR bleiben, eher 10,01 EUR
info
Macht euch doch nicht jetzt schon ins Höschen, würden die Mehrkosten auf die Arbeitslosenversicherung umgelegt wären es pro Kopf noch keine 10 Euro im Monat. Ich glaube nicht das 10 Euro den Unterschied machen ob man pendelt oder nicht.
Ganz im Gegenteil ist die deutlich bessere Absicherung im Falle einer Arbeitslosigkeit wohl viel mehr Wert.
....dann rechnet sich aber irgendwann das Pendlermodell nicht mehr und der Standort wird wieder ein Stück unattraktiver. Das wird noch interessant.
Na dann dürfen wir bis 2025 bestimmt mit Steuererhöhungen rechnen, um den Spaß zu bezahlen.
info
hier übrigens das Interview von RTL mit der Bestätigung das die EU Luxemburg eine Übergangsfrist von 7 Jahren eingeräumt hat und nicht 2 Jahre wie allen anderen Länder - wie bereits gesagt, damit wird es 2025 bis Luxemburg die direkte Zahlung übernimmt.
http://www.rtl.lu/letzebuerg/1198653.html
ps: Luxemburg überweist auch heute schon ALG an Deutschland, nur das Deutschland den Betrag aus Luxemburg nach dem deutschen Model umrechnet und auszahlt.
GigiEVAN
Da ich betroffen bin, wurde mir das so gesagt. Januar 2018 Wäre toll wenns anders rum wäre. Hätte in den letzten 2,5 Jahren nicht so viel verloren.40%
Man muss jeden angeboten Posten annehmen ohne Kompromiss, ohne Rücksicht auf deinen letzten Gehalt.
Zudem muss ich leider feststellen, dass ich übers Arbeitsamt zwar Arbeitsplätze angeboten bekomme, doch zu 90% keine Antwort bekomme. Das Amt aber auch nicht.
Also in der Hoffnung dass keiner betroffen wird, Bewerbung immer noch zusätzlich über den Postweg zukommen lassen, nicht nur online, so erhält man wenigstens eine Antwort.
info
Dann sind ja die Fakten seit gestern fixiert, die Übergangsfrist für Luxemburg beträgt 7 Jahre und damit bekommen Grenzgänger frühestens 2025 ihr ALG direkt aus Luxemburg.
Opti
Kurzdarstellung der Rechte von Grenzgängern:
http://www.europarl.europa.eu/atyourservice/de/displayFtu.html?ftuId=FTU_2.1.5.html
Opti
Kurzdarstellung der Rechte von Grenzgängern:
http://www.europarl.europa.eu/atyourservice/de/displayFtu.html?ftuId=FTU_2.1.5.html
Opti
Gemäß EU-Recht gilt das Prinzip, dass das Beschäftigungsland, das auch die Steuern der Grenzgänger kassiert, auch für die Sozialleistungen zuständig ist. Warum das beim Arbeitslosengeld bisher anders geregelt wurde, fragt man vielleicht am besten den Luxemburger Arbeitsminister oder den ehemaligen Luxemburger Regierungschef Juncker. Das kleine Land scheint einen großen Einfluss auf die europäischen Regelungen zu haben. Der Luxemburger Arbeitsminister Schmit hat schon Alarm geschlagen und hofft darauf, dass der EU-Kommissionspräsident Juncker die Neuregelung verhindert. Schließlich lebt Luxemburg ja mehr oder weniger von dem Wirtschaftsmodell „Grenzgänger“.
Die Vertreter der französischen Grenzgänger unterstützen ihn sogar dabei. Sie behaupten, der tatsächliche Lebensmittelpunkt der Grenzgänger bliebe das Land, in dem sie wohnen. Sie sind der Meinung, dass das von der Kommission vorgeschlagene System der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und deren Sozialschutz schadet. Entsprechend müsste dann das Land, in dem sie wohnen, auch für die Kindergeldzahlungen, Studienbeihilfen etc. aufkommen.
Wenn die deutschen Grenzgänger keine Rückschritte erleben wollen, müssen sie jetzt ganz schön auf der Hut sein, sich bestens über ihre Rechte informieren und dafür eintreten. Dafür notfalls auch mal ein Fußballspiel ausfallen lassen und dem Luxemburger Arbeitsminister die Position der deutschen Grenzgänger deutlich machen.
Artikel im Luxemburger Wort dazu „Das geht nicht“
https://www.wort.lu/de/politik/das-geht-nicht-5b27d420c1097cee25b8b61b?utm_source=de_daily&utm_medium=email-0800&utm_content=newsLink&utm_campaign=dailyNewsletter
https://www.wort.lu/de/politik/vorhaben-der-eu-kommission-luxemburg-soll-arbeitslosengeld-auch-an-grenzgaenger-bezahlen-585157ab53590682caf16292
https://mteess.gouvernement.lu/fr/actualites.gouvernement%2Bfr%2Bactualites%2Btoutes_actualites%2Bcommuniques%2B2018%2B06-juin%2B13-schmit-entrevue-frontaliers.html
TheDuke
Die Beschreibung im ersten Post ist nicht korrekt. Die Maximierung ist das 2,5 fache des Sozialen Mindestlohnes.
Siehe hier: http://www.adem.public.lu/de/demandeurs-demploi/demander-indemnites-chomage/residents/salaries/index.html
toaster790
@GigoEVAN, ist das die genaue Regelung für Luxembourger Arbeitnehmer u. kannst sie mir vlt. etwas genauer erklären ? Danke Dir
MRedZac
Ich finde das nur richtig, das Arbeitslosengeld auch aus Luxemburg zu kommen hat, zahlt man dort schließlich auch den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung. Würde es dadurch zu Mehraufwand kommen, dann müssen die Beiträge eben steigen, de fakto muss Arbeit eben teurer werden und diese Beitragserhöhungen dürfen nicht nur auf dem Rücken der Arbeitnehmer ausgetragen werden.
GigiEVAN
Falls...... falls, nicht 100% sondern 80% und nur auf 1,5 mal den Mindestlohn maximal. 12 Monate.
Ab 50 Jahren könnte eine Verlängerung möglich sein.