Deutsche Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiten, sollten sich mit dem neuen Steuerrecht des Großherzogtums vertraut machen, sonst zahlen sie womöglich drauf.
2018 hat sich für Grenzgänger sogar einiges gebessert.
So kann neuerdings die Steuerklasse im Laufe des Jahres geändert werden. Auch eine Zusammenveranlagung ist unter veränderten Einkommenshöhen möglich.
Ganz wichtig: Die Steuerverwaltung Luxemburgs hat einen Steuerrechner auf ihrer Internetseite installiert, der auch die Systematik für Grenzgänger berücksichtigt.

Infoveranstaltung: Die Veränderungen im luxemburgischem Steuerrecht und ihre Auswirkungen auf Grenzgänger.
Fachleute aus Luxemburg und Juristen der Task Force Grenzgänger 2.0 stellen das neue Steuerrecht vor und beantworten Fragen.

Wann?
Mittwoch, den 06.06.2018 von 19 bis 20:30 Uhr

Wo?
Saal Walgrave
Kolpinghaus Warsberger Hof
Dietrichstr. 42
54290 Trier

Eine Veranstaltung der Partner: Arbeitskammer des Saarlandes, Arbeitnehmerkammer Luxemburg, Stadt Trier im Rahmen des EU-Projektes Task Force Grenzgänger 2.0

Hintergrund

Die Task Force Grenzgänger der Großregion 2.0 beschäftigt sich mit der Erarbeitung von juristischen und administrativen Lösungsvorschlägen grundsätzlicher Art für Fragen und Problemstellungen von Grenzgängern der Großregion und Unternehmen, die in der Großregion Grenzgänger beschäftigen.

Dabei ist sie insbesondere in den folgenden Rechtsgebieten tätig:
Arbeits-, Bildungs-, Sozial- und Steuerrecht.

Partner der Veranstaltung sind: Arbeitskammer des Saarlandes, Arbeitnehmerkammer
Luxemburg,
sowie die Stadt Trier im Rahmen des EU-Projektes Task Force Grenzgänger 2.0.