Die Gewerkschaften ALEBA, OGBL Finanzsektor und LCGB-SESF haben sich mit dem Bankenverband ABBL grundsätzlich auf den Inhalt des neuen Kollektivvertrags geeinigt.

Die Gewerkschaft ALEBA hat die Eckpunkte auf ihrer Homeoage veröffentlicht.

  • Keine linearen Gehaltserhöhungen für die Jahre 2018 – 2020
  • Einführung eines neuen Klassifizierungs- und Vergütungssystems
  •   Reduzierung von sechs auf vier Aufgabengruppen durch eine Matrix von fünf Kriterien (Wissen, Komplexität, Wirkung, menschliche Beziehungen und Teammanagement)
  •  Vergütung: Erwerb und Entwicklung von Kompetenzen vollständig getrennt von automatischen Erhöhungen in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit
  • 1 % der Mittel in den Jahren 2019 und 2020 zur Motivation und Bindung von Leistungsträgern und Talenten; die Verpflichtung, den Betrag auf mindestens 66 % des Personals zu verteilen, wurde abgeschafft.
  • Alle mit der Betriebszugehörigkeit verbundenen Aspekte werden in einer einzigen jährlichen Zahlung zusammengefasst: der Treuebonus mit einer Spanne von 20% bis zu 85 % des Monatsgehalts und maximal 6’000€ (indexiert); es gilt eine Grand-Fathering-Klausel für bestehende Mitarbeiter.
  • Anwendung des Gesetzes vom Dezember 2016 zur Klärung der Arbeitszeitgestaltung; maximaler Bezugszeitraum von 4 Monaten für flexible Arbeitszeitvereinbarungen
  •  Abschaffung der “heures complémentaires”.
  • Vereinbarung, 1,5% des Referenzgehalts in Aus- und Weiterbildung zu investieren.
  • Jeder Mitarbeiter hat das Recht auf einen individuellen Entwicklungsplan
  • Identifizierter Schulungsbedarf muss adressiert werden
  • Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass der Arbeitnehmer Zugang zu einem Schulungsangebot hat.

Der neue Vertrag soll noch vor Ende Juni unterzeichnet werden.

Einen Thread zum neuen Kollektivvertrag im Bankensektor auf diegrenzgaenger.lu gibt es hier.