In der EU hat ein geplanter Systemwechsel bei der Zuständigkeit für arbeitslose Grenzgänger eine erste wichtige Hürde genommen: Am Donnerstag haben ihn die Arbeitsminister der EU-Staaten an einer Sitzung in Luxemburg mehrheitlich unterstützt.
Das heißt, Luxemburg muss Grenzgängern, die ihre Stelle in Luxemburg verloren haben künftig Arbeitslosengeld bezahlen.
Luxemburgs Arbeitsminister Nicolas Schmit, hatte sich bis zuletzt gegen den Vorstoß der EU-Kommission gewehrt.
Man müsse dann fast 30.000 Arbeitssuchende betreuen, heute seine es zwischen 15.000 und 16.000, so der Minister.
Das sei ein quantitativer und ein qualitativer Sprung, den Luxemburg in zwei Jahren nicht schaffen werde.
Es ist Schmit zufolge schlicht unmöglich, die Funktionsweise der ADEM innerhalb von zwei Jahren so zu ändern, dass die öffentliche Arbeitsagentur 10 000 zusätzliche Arbeitslose, für die Luxemburg dann zuständig wäre, effizient betreuen kann. Für ein kleines Land wie Luxemburg sei es kaum machbar, die Qualität des öffentlichen Dienstes unter diesen Bedingungen noch zu garantieren.

Luxemburg bekommt mehr Zeit

Der Minister hat in den zähen Verhandlungen nun erreicht, dass Luxemburg eine längere Übergangsfrist bekommt.
Luxemburgs Lage sei nun einmal „einzigartig“, so Schmit, da kein anderer Arbeitsmarkt in der EU zu 46 Prozent aus Grenzpendlern besteht.
Laut Schätzungen der EU-Kommission könnte sich die finanzielle Mehrbelastung für Luxemburg auf 86 Millionen Euro pro Jahr belaufen.
Die Sonderregelung für Luxemburg sieht vor, dass das Land in den ersten zwei Jahren, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, den Nachbarländern etwas höhere Kompensationszahlungen als heute pro arbeitslosen Grenzgänger bezahlen wird.
In den darauffolgenden drei Jahren wird das Grossherzogtum diese Zahlungen schrittweise pro Jahr von 60 über 80 bis 100 Prozent pro arbeitslosen Grenzgänger an das jeweilige Nachbarland bezahlen. Als Basis gelten die Arbeitslosenansätze der Nachbarländer. Danach hat Luxemburg noch zwei Jahre Zeit, entweder bei hundertprozentiger Übernahme der Arbeitslosenkosten so weiter zu fahren oder das neue Grenzgänger-System zu übernehmen. Die Entscheidung liegt beim Grossherzogtum. Nach der insgesamt siebenjährigen Übergangsfrist muss der Systemwechsel aber definitiv vollzogen sein.
Portugal, Litauen und Griechenland zeigten Verständnis für die Situation des Grossherzogtums. Unnachgiebig gab sich neben Polen und Ungarn hingegen auch Frankreich, das mit seinen vielen Bürgern, die als Grenzgänger in Luxemburg arbeiten, von der neuen Regelung finanziell profitieren würde.

Hintergrund

Die EU-Kommission hatte diese Reform Ende 2016 vorgeschlagen, wobei die Grenzgänger-Frage eines von mehreren Elementen ist.
Grenzgänger ist, wer in einem Mitgliedstaat wohnt und in einem anderen arbeitet. Wurde ein Grenzgänger arbeitslos, war laut EU-Recht bisher der Wohnsitzstaat für die Gewährung von Arbeitslosengeld verantwortlich, obwohl der Betroffene zuvor Beiträge in jenem Staat gezahlt hatte, in dem er gearbeitet hatte (Beschäftigungsstaat). Allerdings stellt der Wohnsitzstaat dem Beschäftigungsstaat die Kosten für die ersten drei bzw. fünf Monate (je nach Beschäftigungsdauer des Grenzgängers) in Rechnung.