Unternehmer, die in Luxemburg tätig sind, sollten sich ein gewisses Basiswissen aus erster Hand aneignen, um sich vor bösen Überraschungen zu schützen.

Die Ereignisse in der Praxis beweisen, dass mangels Kenntnissen, gepaart mit dem
Wissen um Gerüchte, ein Betrieb auch schnell unrentabel wird. Denn Fehler kosten Geld.

Ab Mitte September 2018 finden wieder Seminare zum Problemkreis Steuerrecht, Arbeitsrecht und
Sozialversicherungsrecht für Grenzgänger statt.

Zielgruppe sind Unternehmer, Mitarbeiter von Steuerkanzleien und Personalverantwortliche.

Die Seminare bieten auch umfassendes Wissen für Mitarbeiter von Personalabteilungen, die für Arbeitsrecht und Lohnbuchhaltung zuständig sind.
Denn die Anforderungen in der Praxis steigen stetig und es gibt wenige Möglichkeiten, sich fortzubilden.

Eine Investition in Fortbildung wirft auch eine hohe Rendite ab: Für Unternehmer, indem
weniger Fehler passieren und dadurch das Betriebsergebnis verbessert wird; für Mitarbeiter,
indem sie mit höheren Gehältern rechnen können.

Eventuell haben sie einen ähnlichen Job in Deutschland gemacht und verfügen über Wissen
nach deutschem Recht. Wir erarbeiten mit den Teilnehmern die Besonderheiten und Unterschiede
nach luxemburger Recht
.

Termine im 2. Halbjahr 2018 jeweils von 9-12 Uhr

  • Donnerstag, 13.09.2018: Besteuerung der Grenzgänger: Die 3 Verständigungsvereinbarungen
  • Donnerstag, 20.09.2018: Die relevanten luxemburger Institutionen für die Lohnbuchhaltung kennenlernen
  • Donnerstag, 27.09.2018: Mehrfachbeschäftigung und Entsendung – Beschäftigung in mehreren Staaten – Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht
  • Donnerstag, 25.10.2018:  Der Arbeitsvertrag – Besprechung eines Musterarbeitsvertrages
  • Donnerstag, 08.11.2018: Begründung von Kündigungen – Das Kündigungsverfahren
  • Donnerstag, 15.11.2018: Krankheit des Angestellten – Kontrolle, Kündigung, Reclassement

Der Ort der Veranstaltung steht noch nicht fest, weitere Infos zu den Seminaren gibt es hier.