Mit einem bundesweiten Aktionstag will die Polizei am Donnerstag auf die Risiken von Smartphones und weiteren Ablenkungen am Steuer aufmerksam machen: mit Kontrollen, aber auch Infoständen, Parcours und Fahrsimulatoren.
Insgesamt werden am Donnerstag deutschlandweit 11.000 Polizisten seit 6 Uhr morgens im Einsatz sein.

In ganz Rheinland-Pfalz und im Saarland war unter dem Motto “sicher.mobil.leben” bereits in den vergangen Tagen auf das Problem “Ablenkung” aufmerksam gemacht worden.
Heute soll dem Thema mit einer Kontrollaktion noch mehr Nachdruck verliehen werden.

Strafe schreckt nicht ab

Besonders besorgniserregend ist, mit Blick auf die Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt, dass sich trotz Erhöhung des Bußgeldregelsatzes auf 100 Euro und umfangreicher Aufklärungsarbeit viele Personen nicht von der Nutzung abschrecken lassen. Zudem erfolgt die Eintragung eines Punktes im Verkehrszentralregister.
Sollte es zu einem Unfall kommen drohen sogar ein Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Etwa die Hälfte der Verkehrsteilnehmer nutzt das Mobiltelefon während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung. Jeder sechste Autofahrer verfasst sogar Textnachrichten.

Gemeinsam mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat informiert die Polizei zudem in der Trier Galerie über die Gefahren durch Ablenkung.

Hintergrund

Seit dem 19.10.2017 bezieht sich das Nutzungsverbot auf sämtliche Geräte der Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungselektronik (also z. B. Smart Watches, Tablets, Ditiergeräte, MP3-Player etc.). Das Gerät darf weder aufgenommen, noch gehalten werden.
Zudem darf (ausgenommen Sprachsteuerung und Vorlesefunktion) zur Bedienung des Geräts die Blickführung nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät erforderlich sein.
Die Einschränkung der Nutzung bezieht sich auch auf Fahrzeuge, deren Motor nur temporär durch eine Start-Stop-Automatik ausgeschaltet wurde, oder Elektrofahrzeuge im Stand-By-Modus.
Das Annehmen eines Gesprächs durch Drücken einer Taste oder Wischen über den Bildschirm ist erlaubt, solang das Telefon hierzu nicht in die Hand genommen wird. (Foto: Polizei)