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Forum / Allgemeines

Kindergeld in Luxembourg für Kinder bis zum 27. Lebensjahr  

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merschel32
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14 Jahren  ago  

Hallo, da unser Kind derzeit noch auf der Uni studiert, erhalten wir in Deutschland (ein Elternteil ist in Deutschland beschäftigt) Kindergeld und Luxembourg (ein Elternteil ist in Luxembourg beschäftigt) den restlichen Ausgleich zum dort gültigen Kindergeld.

Aber wie verhält es sich in Luxembourg, wenn in 2010 in Deutschland der Kindergeldanspruch entfällt, weil das Kind 25 Jahre alt wird? Das Kind wird voraussichtlich im Alter von 27 die Uni mit vorzeitigem Master-Abschluss beenden. Ist es richtig, dass wir für die Altersstufe 26-27 in Luxembourg noch Kindergeld bekommen können, obwohl der Anspruch in Deutschland bereits mit erreichen des 25. Lebensjahres entfällt?

Vielen Dank an alle, die mir hier weiterhelfen können!


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dirkangela
955 Messages

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14 Jahren  ago  

Nach meinem Wissensstand ist das richtig so!!! Am besten mit einer Bescheinigung der deutschen Familienkasse einen neuen Antrag bei der CNPF stellen oder hingehen, die wollen dann sicher Studienbescheinigungen etc.

Problem könnnte nur sein wenn das Kind nicht mehr zuhause gemeldet ist, Meldebescheinigung.


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butz
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14 Jahren  ago  

Hallo zusammen! Was muß man überhaupt tun und wo wenn man Kindergeld, Boni und Familienversicherung über 18 Jahre hinaus erhalten will???? Meine Tochter wird im April 18, macht 2011 Abitur und will danach studieren.

Danke an alle, die mir hier Tipps geben können!!


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merschel32
28 Messages

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14 Jahren  ago  

Ich war heute bei der Kindergeldstelle in Luxembourg und habe dort nachgefragt und folgendes erfahren:

1.) Wenn der Kindergeldanspruch wie in meinem Fall in 2010 in Deutschland, weil das Kind 25 Jahre alt wird, ist lediglich eine Bestätigung der Kindergeldstelle in Deutschland nötig, dass der Kindergeldanspruch enfallen ist, weil das Kind 25 Jahre alt wurde. Diese ist der Kindergeldstelle in Luxembourg vorzulegen und dann wird unter Berücksichtung der weiteren Ausbildung weiterhin Kindergeld gezahlt. Notwendige Unterlagen wie Ausbildungsnachweise, Meldebescheinigungen etc. werden angefordert. Es gibt auch keine wirklichen Probleme, wenn das Kind nicht mehr zuhause gemeldet ist. Es ist jedoch dann zu klären, ob das Kind oder die Eltern das Kindergeld bekommen. Gezahlt wird in jedem Fall. An dieser Stelle Vielen Dank an dirdkangela!

2.) Der Service bei der Kindergeldstelle in Luxembourg ist vorbildlich. Ich war heute dort. Ich bekam sehr kompetente Auskunft und ich musste lediglich eine halbe Stunde investieren.

3.) An butz: Normalerweise ist bei einem Kind, das 18 Jahre alt wird nichts spezielles zu tun, solange es sich in Ausbildung befindet. Es sind weiterhin die Ausbildungsnachweise zu liefern und die Haushaltsbescheinigungen. Allerdings ist in Deutschland zu beachten, dass ab dem Erreichen des 18. Lebensjahres, für das Kind eine separate Haushaltsbescheinigung zu beantragen ist, da volljährige Kinder nicht mehr in der Haushaltsbescheinigung der Eltern enthalten ist. Es sind also dann die Haushaltsbescheinigungen der Eltern und des betreffenden Kindes gemeinsam einzureichen. Bei dieser Gelegenheit: Wenn man bei der Beantragung der Haushaltsbescheinigung in der VG Konz anzeigt, dass diese für die Kindergeldstelle in Luxembourg benötigt wird, ist diese übrigens gebührenfrei. Sollten weitere Fragen offen sein, einfach in Luxembourg vorbeigehen, Ausbildungsnachweise etc. mitnehmen und dort vorsprechen.


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grenzerfahrung
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14 Jahren  ago  

Danke merchel32 sehr aufschlussreich.

Wenn das Kind nun auswärts studiert und dort wohnt, verlangen etliche Städte ja den Erstwohnsitz dort, ansonsten muss eine Zweitwohnsitzabgabe gezahlt werden. Was bedeutet das denn für die Haushaltsbescheinigung? Dann wohnt das Kind ja eigentlich nicht im Haushalt der Eltern. Reicht ein Zweitwohnsitz aus, um die Haushaltsbescheingung zu bekommen?


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Blinkybella63
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14 Jahren  ago  

Also meine Tochter ist 21 Jahre und wir bekommen in Deutschland kein Kindergeld weil sie zu viel Ausbildungsgeld (758 Euro pro Monat) erhält. Ich habe in Deutschland Einspruch erhoben und einen Ablehnungsbescheid von der Kindergeldstelle erhalten. Den habe ich in Luxembourg vorgelegt. Ich bekam rückwirkend das volle Kindergeld aus Luxembourg und zusätzlich ein einmaliges Schulgeld. Dieses musst du dann aber extra auf der Kindergeldkasse beantragen.


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merschel32
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14 Jahren  ago  

An grenzerfahrung: Ich denke Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitz ist unkritisch. Wichtig ist, ob das Kind dem Haushalt noch angehört. Ich kann mir vorstellen, dass hier lediglich eine formlose Erklärung des Kindes ausreicht. Aber im Zweifel bei der Kindergeldstelle in Luxembourg nachfragen bzw. vorbeigehen.

An blinkybella63: Vielen Dank. Der Beitrag ist für mich ebenfalls sehr interessant, da meine Tochter im Laufe dieses Jahres wohl in Deutschland die zulässige Einkomensgrenze fürs deutsche Kindergeld übersteigt. Ich wollte diese mit der Bruttoentgeldumwandlung vermeiden um unterhalb der zulässigen Grenze zu bleiben. Dass die Einkommensgrenzen in Luxembourg separat berücksichtigt werden und Luxembourg bei einem Ablehnungsbescheid trotzdem ausgleicht ist mir neu.