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Forum / Steuern und Finanzen

Steuererklärung / Werbungskosten im Bau befindlicher Wohnung  

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EBERHARD37
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7 Jahren  ago  

Hallo,

laut "guichet.lu" besteht bei im Bau, aber noch nicht bewohnter Immobilie die Möglichkeit, neben den Schuldzinsen weitere Kosten als Werbungskosten gelten zu machen. So wie ich dies verstanden habe, handelt es sich z.B. um Notarkosten, Versicherungen, Kreditgebühren etc.

Die Felder 1017- 1070 beziehen sich ja nur auf die Schuldzinsen, in welchem Feld kann ich den z.B. Notargebühren etc. gelten machen?? Müssen die dann ins Feld 1501 ???

Danke im Voraus


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sunshine3
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7 Jahren  ago  

Hallo!

Den Abschnitt habe ich bei guichet.lu auch gelesen und habe eine ähnliche Fragestellung:

"Werbungskosten in Bezug auf Baugrund

Die Kosten in Zusammenhang mit einem Baugrundstück (z.B. Schuldzinsen, kommunale Steuern und Abgaben, Versicherungen, etc.) sind als Werbungskosten absetzbar, wenn der Steuerpflichtige ein konkretes Bauprojekt für dieses Grundstück hat, dessen Realisierung spätestens 2 Jahre nach dem Erwerb des Grundstücks begonnen haben muss.

Ist keine Bebauung innerhalb von 2 Jahren geplant, sind die Werbungskosten nicht absetzbar, es sei denn, es werden Pachteinnahmen mit dem Grundstück erzielt.

Die Schuldzinsen für das Baugrundstück sind jedoch vom Einkommen des Steuerpflichtigen als Sonderausgaben absetzbar."

Beim Kauf eines Grundstücks, dessen Bebauung innerhalb der nächsten 2 Jahre geplant ist, sind Nebenkosten wie Notarkosten und Grunderwerbsteuer angefallen. Können diese tatsächlich als Werbungskosten abgesetzt werden? Und falls ja, wo können diese in der Steuererklärung angegeben werden?

Ich denke, dass die Werbungskosten im selben Feld anzugeben sind wie bei maweko2017 - aber wo?

Danke & viele Grüße sunshine3


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Eddy Thor
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7 Jahren  ago  

Alle Fragen werden heute, 10.3., von 12-13 Uhr in einem Live-Chat von einem Steuerexperten beantwortet! Mehr Info auf der Startseite.


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Eddy Thor
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7 Jahren  ago  

Der Chat findet von 12-13 Uhr statt. Bitte die Fragen dort erneut stellen. sie werden von unserem Steuerexperten ausschließlich in dem dafür vorgesehen Thread beantwortet.


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EBERHARD37
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7 Jahren  ago  

Die im Steuer-Chat erteilte Aussage deckt sich leider nicht mit den auf www.guichet.lu aufgeführten Informationen. Welche Aussage nun korrekt ist, konnte bisher nicht geklärt werden. Falls jemand weitere Infos hierzu hat, wäre ich für eine kurze Nachricht sehr verbunden.


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EBERHARD37
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7 Jahren  ago  

Soweit ich es in Erfahrung bringen konnte, sind die Kosten in den Feldern 1019 bzw. 1020 aufzuführen. Sinnigerweise ist eine Aufstellung, aus der sich die Zahl ergibt beizufügen. Wurde das Haus im Jahr, für welches die Steuererklärung erstellt wird, nicht bezogen, so sind die Felder 1033 ff. nicht auszufüllen, da dies nur für selbst bewohntes Haus gilt.


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Gregorymix
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7 Jahren  ago  

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