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Forum / Arbeitswelt

ALG1 als Freelancer  

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Angrybeaver
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7 Jahren  ago  

Hallo Allerseits, Sehe ich das richtig, dass Grenzgänger-Freelancer bei Arbeitslosigkeit ein Anrecht auf ALG1 in Deutschland haben? ( Vorausgesetzt man hat lange genug eingezahlt) In Luxembourg wird das Arbeitslosengeld ja über die Steuern (und Sozialabgaben?) finanziert und Freelancer bezahlen ja somit ein. Korrekt? Merci schon mal!


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Vera79
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7 Jahren  ago  

In Luxemburg gibt es keine "Freelancer" sondern lediglich fest geregelte sogenannte "Liberale Berufe" für die man eine Niederlassungsgenehmigung braucht:

http://www.guichet.public.lu/entreprises/de/creation-developpement/autorisation-etablissement/profession-liberale/index.html

Anders ist es natürlich wenn du , wie ich vermute, als Freelancer bei einem Unternehmen in L deine Dienstleistung verrechnet hast.


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Angrybeaver
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7 Jahren  ago  

Hallo Vera, Danke für deine Antwort. Das Beispiel gilt für einen Kine der über eine Praxis abrechnet


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Vera79
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7 Jahren  ago  

Naja, du musst die vertragliche Situation schon genauer beschreiben: Du bist Freelancer in D ohne Firma oder irgendeine Rechtsform? Du hast einen Vertrag mit einem Kine in L wo du nach Aufwand / Fälle berechnest? Oder wie ist dieser ganze legale Konstrukt zu verstehen?


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Angrybeaver
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7 Jahren  ago  

Ich bin Wohnhaft in DE und habe mich quasi in eine luxemburgische Kinepraxis eingemietet, bei der ich dann einen gewissen Prozentsatz meiner monatlichen Abrechnung als "Miete" bezahle. Das läuft unter einem Dienstleistungsvertrag


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Vera79
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7 Jahren  ago  

Ok, aber wie ist deine exakte Rechtsform in D? Ohne Firma (klassischer Freelancer) oder mit?


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Angrybeaver
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7 Jahren  ago  

Genau, ich bin ohne Firma in Deutschland.


Anonymous
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7 Jahren  ago  

Opfer der neuen Konvention?


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Angrybeaver
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7 Jahren  ago  

Nein 😉 Ich finde die eigentlich ganz ok 🙂


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7 Jahren  ago  

Kuck mal hier http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/travail-emploi/chomage/indemnite-chomage/indemnite-chomage-frontalier/index.html Wenn du nur in Luxemburg selbstständig warst, gibt es eine Sonderregelung


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Angrybeaver
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7 Jahren  ago  

Das Arbeitslosengeld in Luxembourg gibt es wie ich das sehe nicht für Deutsche, dafür müsste ich in einem anderen Land wohnen. Für die Situation in Deutschland steht da nichts wirklich dabei?


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DerekAlulk
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7 Jahren  ago  

Also das ALG musst du in deinem Wohnsitzland beantragen, Deutschland, und um etwas in Lux zu erhalten dafür deinen Wohnsitz nach Lux verlegen. Von Lux gibt es daher zum aktuellen Zeitpunkt 0 EUR, ABER da ist eine Diskussion im Gange das Lux das auch für die Grenzgänger in (ferner ferner) Zukunft zahlen soll.

Wegen dem ALG in D musst du dich mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen, auf den 1ten Blick sieht es so aus das sie dich ebenfalls als selbstständig einklassifizieren würden (= 0 EUR für dich). Aber wegen den speziellen Details das du einen Teil verrechnet bekommen hast wirst du nur Klarheit von denen bekommen ob das ggf nur als Scheinselbstständigkeit gilt und sie dich als Arbeitnehmer sehen ( = ALG aus D basierend auf deinem Lux brutto).


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info
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7 Jahren  ago  

Luxemburg zahlt doch schon lange, nur mal so am Rand. Das Geld kommt nur nicht direkt, es geht von Luxemburg an Deutschland und Deutschland zahlt nach deutschen Bedingungen aus. Was dabei verdunstet ist für die deutsche Staatskasse.


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Vera79
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7 Jahren  ago  

@Info: Kannst du diese verwirrende Aussage bitte etwas genauer formulieren und belegen?

@Grenzgaenger 2006: Sehe ich auch so, das wird wahrscheinlich auf (Schein)Selbständigkeit hinauslaufen. Das sollte mit der Arbeitsagentur geklärt werden.


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info
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7 Jahren  ago  

Da kann man nachlesen was geplant ist und wie es aktuell ist.

http://www.wort.lu/de/politik/vorhaben-der-eu-kommission-luxemburg-soll-arbeitslosengeld-auch-an-grenzgaenger-bezahlen-585157ab53590682caf16292