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Forum / Allgemeines

Nicht EU-Bürger möchte in Lux arbeiten  

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MichaelCoise
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6 Jahren  ago  

Guten Tag zusammen,

ich habe ein Anliegen und zwar geht es darum, dass ich seit mehr als 10 Jahren in Deutschland wohnhaft bin (ganz in der Nähe von Lux) und möchte mich jetzt für einige Stellen in Luxemburg bewerben. Jedoch besitze ich die Bosnische Staatsangehörigkeit. Da Bosnien ein nicht EU-Mitlgliedsstaat ist, stelle ich mir die Frage, ob ich überhaupt in Luxemburg arbeiten darf? Ich habe schon versucht einiges zu recherchieren bin aber leider zu keiner 100% Aussage gekommen.

Spielt es außerdem eine Rolle ob meine Ehegattin EU-Bürgerin ist? Habe ich dann automatisch die Genehmigung?

Liebe Grüße


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Jeffreybaf
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6 Jahren  ago  

Hi obitwo, dass passt meiner Meinung nach nicht ganz, weil sich der Link auf den Fall bezieht, in dem ein EU-Bürger mit seinem Nicht-EU-Partner in Luxemburg leben möchte. Da es hier nur ums Arbeiten geht, ist es wohl etwas komplizierter.

Meines Wissens ist es so: Der Nicht-EU-Bürger braucht eine luxemburgische Arbeitserlaubnis. Ich weiß aber auch nix Genaueres und finde die Informationen dazu teils widersprüchlich.

Zum Beispiel hier: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=457&langId=de[/URL]

"EU-Bürgern steht es demnach zu, in einem anderen EU-Land Arbeit zu suchen, dort zu arbeiten, ohne dass eine Arbeitserlaubnis erforderlich wäre, ... Wer kann diese Freiheiten in Anspruch nehmen? Arbeitssuchende, also EU-Bürger, die zwecks Stellensuche in ein anderes EU-Land ziehen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. EU-Bürger, die in einem anderen EU-Land arbeiten. EU-Bürger, die in ihr Herkunftsland zurückkehren, nachdem sie im Ausland gearbeitet haben. Familienangehörige der oben genannten Personen."

Am besten, hier meldet sich mal jemand, der/die es besser weiß, oder du erkundigst dich mal bei den zuständigen Behörden. Viel Glück!


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obitwo
324 Messages

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6 Jahren  ago  

Recht weit unten steht dieser Punkt:

"Ausübung einer Berufstätigkeit

Drittstaatsangehörige, bei denen es sich um Familienangehörige eines EU-Bürgers handelt, sind berechtigt, einer arbeitnehmerischen oder selbstständigen Tätigkeit nachzugehen, ohne eine vorherige Genehmigung zu beantragen."


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Jeffreybaf
1 Messages

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6 Jahren  ago  

Danke, obitwo, hatte ich glatt übersehen.

Ich glaub aber trotzdem, dass der Satz ungenau formuliert ist. Die meinen sicherlich: "Drittstaatsangehörige, bei denen es sich um in Luxemburg ansässige Familienangehörige eines in Luxemburg ansässigen EU-Bürgers handelt, ....".

Wie gesagt, müsste man mit zuständiger Stelle klären.


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canari
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6 Jahren  ago  

Ist eine komplizierte Sache. Deine zukünftige Firma muss eine Genehmigung einholen, dich einstellen zu dürfen und zudem begründen, warum kein EU-Bürger eingestellt wird bzw. eingestellt werden kann. In meiner alten Firma gab es den Fall, dass eine Nicht EU-Bürgerin mit einem Deutschen verheiratet war. Die Arbeitserlaubnis hat sich über 3 Monate hingezogen. Viele Firmen schreckt das ab.


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luxinsider
Luxemburg | Luxemburg | 268 Messages

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6 Jahren  ago  

Ist es vielleicht eine Option einfach Deutscher zu werden?