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Forum / Mobilität

Provisorischer Führerscheinentzug nach Fahrt mit überhöhter Geschwindigkeit  

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auditor2014
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9 Jahren  ago  

Liebe Grenzgänger, vor 2,5 Wochen bin ich einer "Laserkontrolle" der luxembourger Polizei zum Opfer gefallen. Ca 150m vor dem Ortsendeschild / Landstrassenbeginn hatte ich bereits auf die auf Landstrassen erlaubte Endgeschwindigkeit beschleunigt und meine Fahrerlaubnis wurde mir, nachdem ich eine Laserkontrolle passierte, "provisorisch entzogen". Laut Polizei und laut dem mir ausgehändigten Dokument, besteht diese provisorische Fahrsperre in einem Zeitraum von 8 Arbeitstagen - (Sam-, Sonn- und Feiertage ausgeschlossen), in denen man normalerweise dann von einem Untersuchungsrichter kontaktiert wird und über das weitere Vorgehen informiert wird. Nun sind über 12 Arbeitstage verstrichen und ich habe noch immer keine Mitteilung seitens luxembourger Behörden erhalten. Nach einem Anruf bei der Polizei wurde mir mitgeteilt, dass ich weiter abwarten muss und das provisorische Fahrverbot solange besteht, bis die luxembourger Behörden eine anderweitige Entscheidung getroffen haben und mir diese auf dem Postweg zugestellt wurde. Nun meine Frage: a) Ist es richtig, dass dieses provisorische Fahrverbot - obwohl im mir ausgehändigten Dokument ausdrücklich von maximal 8 Arbeitstagen gesprochen wird - weiter besteht, bis die luxembourger Behörden mich über den Postweg über die nächsten Schritte informieren? b) Gibt es Erfahrungswerte, wie lange es normalerweise dauert, bis die luxembourger Behörden sich melden?

Vielen Dank für Eure Hilfe!


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9 Jahren  ago  

Es könnte daran liegen das die Vergehen ja seit April 2015 über die Landesgrenze hinweg vollstreckt werden.

Also vereinfach - Fahrverbot in Luxemburg bedeutet das die deutsche Behörde den Führerschein einzieht.

Siehe dazu: EuGH Urteil (Rechtssache C-260/13)


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auditor2014
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9 Jahren  ago  

Ich gehe nicht davon aus, dass eine Vollstreckung in Deutschland in diesem Fall zur Anwendung kommt - falls doch, wird sie meiner Meinung nach nicht zu einem Fahrverbot in Deutschland führen können, da das Lasermessverfahren in dieser Form ohne Beweisfoto o.ä. vermutlich gar nicht als konkreter Beweis für die Uebertretung ausreicht und somit von einem Fahrverbot Abstand genommen werden müsste. Auch die luxembourger Polizei teilte mir bereits mit, dass es in meinem Fall wohl maximal zu einem Fahrverbot "auf Bewährung" kommen wird, da ich bisher nie auffällig war und die Situation (150m vor Landstrassenbeginn, nur noch auf einer Strassenseite vereinzelt Häuser, ansonsten bereits freies Feld und landstrassenähnliche Verhältnisse) den Geschwindigkeitsübertritt zwar nicht rechtfertigt aber die schwere des Vergehens "mindert".


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Juergen1964
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9 Jahren  ago  

Hallo, früh war es das der Führerschein nach DE Fsst geschickt wurde..


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Juergen1964
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9 Jahren  ago  

Hallo, früh war es das der Führerschein nach DE Fsst geschickt wurde..


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9 Jahren  ago  

Die deutsche Behörde bekommt den Führerschein zugestellt und nach aktuellem Stand wird diese evtl MPU anordnen und bis zu einer bestandenen Prüfung einbehalten.

Siehe dazu auf T-Online:

"Behörde darf MPU anordnen

Das einbehaltene Dokument muss sie anschließend an die zuständige Ausstellungsbehörde in Deutschland schicken. In Deutschland kann der Verkehrssünder seinen Führerschein dann wieder ausgehändigt bekommen. Doch durch den Vorgang erfahren die Behörden vom Vergehen des Fahrers. Und so ist die Rückgabe des Führerscheins keineswegs selbstverständlich.

Grundsätzlich dürfen die deutschen Behörden auf Basis der Informationen von Kollegen aus dem Ausland eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Bis die bestanden ist - so lange bleibt die "Pappe" eingezogen und es gilt ein Fahrverbot. Die MPU sollten die Fahrer dabei nicht unterschätzen. Laut einer aktuellen Statistik der Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt) fallen beim sogenannten "Idiotentest" mehr als ein Drittel durch."

__________________________________________________________ Du warst also nicht schneller als 90kmh, richtig?


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auditor2014
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9 Jahren  ago  

Die luxembourgische Behörde hat den Führerschein nicht materiell beschlagnahmt sondern lediglich ein provisorisches Fahrverbot in Luxembourg erteilt. D.h. meine Fahrerlaubnis in allen anderen Ländern (ausser Luxembourg) ist von dem Vorfall hier unberührt - ich bin also in Besitz meines Führerscheins und darf damit auch in Deutschland frei fahren. Die lux. Polizei registriert lediglich nach dem Vergehen die Führerscheinnummer und kann damit im Falle einer Verkehrskontrolle feststellen, dass keine Fahrerlaubnis im Land vorliegt. Ausserdem leitet sie die Anzeige innerhalb von 3 Tagen an einen Untersuchungsrichter weiter der dann normalerweise innerhalb von weiteren 5 Tagen über die nächsten Schritte entscheidet und den Bescheid per Einschreiben ins Heimatland schickt. Bisher ist mir allerdings noch immer kein solcher Bescheid zugestellt worden und meine Frage bezieht sich daher lediglich auf die Reaktionszeit der Behörden - also wie lange dauert es erfahrungsgemäss, bis mit einer Reaktion seitens Staatsanwaltschaft zu rechnen ist.


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9 Jahren  ago  

warst du jetzt > oder < als 90kmh bei der Kontrolle?


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auditor2014
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9 Jahren  ago  

91 - deshalb auch der direkte Entzug der Fahrerlaubnis

2 kmh weniger und die Fahrerlaubnis wäre bis zur Verhandlung bestehen geblieben.


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9 Jahren  ago  

hier die details. ich hoffe das hilft

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/transports-mobilite/transports-individuels/permis-conduire/retrait-immediat-permis-conduire/

Wird nicht billig werden, nur als Vorwarnung.

Ein Hinweis am Rande, stellt die deutsche Behörde einen neuen Führerschein aus dann hat der eine neue Nummer.


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auditor2014
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9 Jahren  ago  

Auch das hilft mir nicht weiter, da mein Führerschein nicht beschlagnahmt wurde sondern lediglich die Fahrerlaubnis entzogen wurde, ich aber nach wie vor im Besitz meines Führerscheins bin.


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Juergen1964
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9 Jahren  ago  

Hallo, bitte komplett durch lesen. Unter Vorgehensweise Punkt zwei (2) ist alles sauber erklärt!!!

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/transports-mobilite/transports-individuels/permis-conduire/retrait-immediat-permis-conduire/index.html

Bei den unter 3. genannten Verstößen ( Geschwindigkeitsübertretung) muss der Antrag auf Aufhebung des vorläufigen Fahrverbots beim Strafgericht für Bagatellsachen (Tribunal de police) gestellt werden.

Wird nicht leicht.


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auditor2014
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9 Jahren  ago  

Das vorläufige Fahrverbot wurde noch nicht erteilt!

"Die Beschlagnahme des Führerscheins kann nur aufrechterhalten bleiben, wenn vom Untersuchungsrichter innerhalb von 8 Tagen ab Beschlagnahme des Führerscheins ein vorläufiges Fahrverbot ausgesprochen wird (Samstage sowie Sonn- und Feiertage sind nicht in diesen 8 Tagen enthalten). Die Verfügung des Untersuchungsrichters wird dem Betroffenen entweder durch die Polizei oder per Post zugestellt."

Erneut meine Frage: Wann höre ich etwas von dem Untersuchungsrichter? Gibt es dahingehend Erfahrungswerte für Grenzgänger? Sollte der Untersuchungsrichter das zur Zeit bestehende "PROVISORISCHE FAHRVERBOT" (vglb. mit Beschlagnahme des Führerscheins bei Gebietsansässigen) aufrechterhalten wollen so verhängt er ein "VORLAEUFIGES FAHRVERBOT" - dieses kann dann über das Formular angefochten werden wenn ich es richtig verstehe.


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Juergen1964
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9 Jahren  ago  

Hallo, wer lang genug im Luxemburg arbeitet, weis wie langsam die Ämter dot sind. Und du bist für die, leider nur ein Grenzgänger der Warten kann.


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Moselfreund
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9 Jahren  ago  

..nur so am Rande bemerkt: bist du entsprechend rechtschutzversichert?

Dann könnte die Konsultation eines Fachanwalts hilfreich sein...

Wer länger in Lux. arbeitet weiss aber auch das das eine teure Angelegenheit werden kann.

Berichte mal bitte weiter.....

Das Thema MPU dürfte in D für dich keines sein, wenn es das erste Mal war .

Sind die 91 km/h bereits abzüglich einer Toleranz oder die gemessene Geschwindigkeit?