Hallo!
Bei mir war das für den ersten Elternurlaub der Fall. Ich hatte bereits im Herbst den alten Elternurlaub beantragt, der Elternurlaub fing aber erst nach dem 01.12. an.
Auf der Seite der Zukunftskess ist beschrieben, was man machen muss:
http://www.cae.public.lu/de/faq/conge-parental.html
Ich habe einen Antrag auf Elternurlaub unter den alten gesetzlichen Bestimmungen gestellt, möchte aber vom neuen Elternurlaub profitieren. Was muss ich tun?
Falls Ihr Elternurlaub schon angefangen hat, ist keine Änderung möglich und Ihr Elternurlaub läuft unter den alten Bestimmungen weiter.
Falls Sie uns Ihren Antrag auf Elternurlaub schon zugeschickt haben und Ihr Urlaub nach dem 1. Dezember anfangen soll, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
• Sie unternehmen nichts und Ihr Elternurlaub läuft unter den alten Bestimmungen an,
• Sie arbeiten ganztags und möchten Ihren Elternurlaub-Plan (6 Monate Vollzeit oder 12 Monate Teilzeit) aufrecht erhalten. Sie möchten aber anstatt der alten Entschädigung das neue Ersatzeinkommen beantragen : Sie müssen der Zukunftskasse einen eingeschriebenen Brief zukommen lassen. Eine Vorlage des Briefes finden Sie hier.
• Sie möchten Ihren Elternurlaub-Plan ändern (z.B. 4 Monate). Dafür müssen Sie einen neuen Antrag stellen und benötigen das Einverständnis Ihres Arbeitgebers.
Ich habe die Briefvorlage als Einschreiben dorthin geschickt. Hat alles super funktioniert und ich erhalte nun statt des alten Betrags das neue Elterngeld.
Viele Grüße